Und jetzt: Vorratsdatenlöschung. Das Netz ist kein grundrechtsfreier Raum.

Gestern im Wissenschaftsausschuss verpassten die Regierungsparteien die letzte Chance dem Antrag zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung von Niki Scherak und mir zuzustimmen und damit ein Zeichen zu setzen, noch bevor das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshof seine unausweichliche Entscheidung verkündet hat.
Rot und Schwarz bevorzugten diesen Antrag (wie prinzipiell die meisten anderen Oppositionsanträge) zu vertagen.
Aus der Parlamentskorrespondenz:
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Der Verfassungsgerichtshof hat indes unbeeindruckt von den Einsprüchen der Regierung nach dem EuGH-Urteil vom 8. April entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist.
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Was einem guten Teil der Bevölkerung, den Oppositionsparteien, insbesondere Albert Steinhauser (Die Grünen) – einem profunden Auskenner in der Materie – und zahlreichen NGOs schon seit langer Zeit klar war, wurde von der Regierung und den Regierungsparteien lange verhindert, aber jetzt vom VfGH festgestellt:
Das Netz ist kein grundrechtsfreier Raum.
Eine präzise und verständliche Erläuterung dessen liefert die Presseinformation des VfGH.
Es gibt keine Frist zur Reparatur der Vorratsdatenspeicherung und die Aufhebung tritt sofort in Kraft. Die Sammelleidenschaft der Regierung hat nun endlich ein Ende und die bisher gehorteten Daten müssen asap unwiederbringlich gelöscht werden.
Nachtrag: https://twitter.com/Nstuehlinger/status/482474989007155200

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