Was sagen die Ministerien zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung?

Die Vorratsdatenspeicherung wurde im April 2014 vom EuGH für grundrechtswidrig erklärt und zwar, wie das Wort “grundrechtswidrig” schon impliziert, weil es sich um ein Werkzeug der Massenüberwachung handelt, das weit in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreift.
Dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrem Nutzen außerdem in keinem vernünftigem Verhältnis zum Aufwand steht, ist dafür nicht direkt relevant, aber unterstützt natürlich die Endabwicklung dieser Maßnahme. Die bisher gesammelten Daten müssen unwiederbringlich gelöscht werden.
Wenn jetzt u. a. Innenministerin Mikl-Leitner Begehrlichkeiten nach einer Nachfolgeregelung artikuliert, dann ist Vorsicht geboten. Insbesondere wenn Deutschland ähnliches ausheckt. Siehe dazu die Kritik auf netzpolitik.org
Niki Scherak und ich haben im März schon vorsorglich bei einigen Ministerien angefragt, was dort geplant ist.
Kurz zusammengefasst:
BM Brandstetter sieht aktuell kein konkretes Vorhaben, schließt das aber auch definitiv nicht aus und will sich gegebenenfalls an die Voraussetzungen des EuGH zur Verhältnismäßigkeit halten. Die Tür ein Stück weiter hält sich BM Mikl-Leitner offen, die schon explizit von der Nachfolgeregelung spricht. Sie verweist auf Deutschland und findet sich scheinbar damit ab, dass eine zukünftige Regelung sehr viel enger gefasst sein muss. Für sie ist die Vorratsdatenspeicherung auch ein “sicherheitspolitisches Bekenntnis.”
Am ehesten, wenn auch nicht vollständig, distanziert sich BM Stöger. Er sieht keinen Bedarf, lässt sich damit aber natürlich offen, ob er sich prinzipiell gegen eine Nachfolgeregelung stellt.
Die Interpretation darf jeder selbst anstellen. Für mich liest sich das so: Wenn die ÖVP das will – und das will sie – dann wird es einen Entwurf für eine Nachfolgeregelung geben, den die SPÖ zwar nicht aus eigener Kraft anstrebt, aber auch nicht verhindern wird. #winteriscoming
VDS_winteriscoming
(Illustration: Judith Denkmayr)
 
Die Fragen im Wortlaut:

  1. Da die EU-Kommission keinen Entwurf einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen wird: gibt es Pläne, die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wieder einzuführen?a) Wenn ja, inwiefern genau und unter Berücksichtigung welcher konkreten Kriterien? Für wann ist eine Einführung geplant?
    b) Wenn ja, ist ein österreichischer Alleingang geplant oder wollen Sie sich auch auf EU-Ebene für eine Wiedereinführung einsetzen?
    c) Wenn nein, werden Alternativen als “Ersatz” in Betracht gezogen?
    Wenn ja, welche konkret?
  2. Halten Sie es für möglich, dass es eine Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung gibt, die den strengen Kriterien, die der EuGH in seinem Urteil dazu festgelegt hat, standhält?
Die Antworten im Wortlaut: 

Wolfgang Brandstetter (BMJ) antwortet:

Nein, derzeit gibt es kein konkretes Vorhaben zur Wiedereinführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung oder allfälliger Alternativen. Soweit auf meine dazu in verschiedenen Foren wiedergegebenen Überlegungen angespielt wird, verweise ich darauf, dass selbst der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12 ergangenen Urteil vom 8. April 2014 betont, dass der mit der Vorratsspeicherung von Daten verbundene Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten gerechtfertigt sein kann. Der EuGH hat sehr konkret dargelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein solcher Eingriff auch verhältnismäßig ist.

Johanna Mikl-Leitner (BM.I) antwortet:

Die Europäische Kommission hat entschieden, keinen neuen Vorschlag für eine ‚Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie‘ vorzulegen, weshalb zum derzeitigen Zeitpunkt ein Vorgehen auf EU-Ebene nicht zielführend ist. Daher setzt sich das Bundesministerium für Inneres auf EU-Ebene derzeit nicht für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie ein.
Nach dem Vorbild von Deutschland, wo über die Parteigrenzen hinweg Leitlinien für eine Nachfolgeregelung vereinbart wurden, wird auch für Österreich eine offene Diskussion über eine grundrechtskonforme Lösung angeregt. Vorerst geht es noch nicht darum, wie eine enggefasste Nachfolgeregelung für Österreich im Detail aussehen soll, sondern um ein klares sicherheitspolitisches Bekenntnis.
Es gilt hohe Datenschutzstandards sowie eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Nachfolgeregelung festzulegen.

Alois Stöger (bmvit) antwortet:

Mein Ressort ist für die Verhandlungen allfälliger Pläne im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene nicht zuständig. Innerstaatlich obliegt die inhaltliche Ausgestaltung von Plänen über die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls nicht dem bmvit sondern jenen Ressorts, die für die Verfolgung der Ziele der Vorratsdatenspeicherung inhaltlich zuständig sind. Das bmvit hat in der Vergangenheit die Umsetzung lediglich soweit betreut, als dies durch das Telekommunikationsgesetz erfolgt ist. Ich darf aber nochmals festhalten, dass ich keinen Bedarf für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sehe.

Links zu den Anfragen:

Links zu den Antworten:

 

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