Ein europaweites Datenrecht. Bitte.

Das Internet berührt praktisch alle Lebensbereiche von Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur bis Politik etc. Es ist zu einer Ebene geworden, auf der Meinung geformt wird und auf der wir Kernwerte unserer Gesellschaft (neu) verhandeln. Unser Verhältnis zu öffentlicher und privater Sphäre, wie wir in Zukunft über geistiges Eigentum denken und wo das Recht an der eigenen Identität liegt, wird in der Diskussion, um die Regulierung des Netzes definiert.
Das Internet gibt Anlass über Entwicklungen nachzudenken, während die normative Kraft des Faktischen oft schon eine Lösung vorwegnimmt, die im Nachhinein erstritten oder rückgängig gemacht werden muss. Grundlegende politische Entscheidungen werden spät und manchmal auch zu spät getroffen, weil die Wichtigkeit der Netzpolitik nicht strukturell abgebildet ist – weder auf nationaler noch auch auf supranationaler Ebene. Um Grundrechte zu schützen und um als Gesellschaft diesen Wandel mit zu gestalten, fehlen uns immer noch geeignete politische Institutionen, die im Tempo der Entwicklung arbeiten. (Anm. Deswegen wäre ein erster sinnvoller Schritt Netzpolitik (auch in Österreich), in einem Ressort zu konzentrieren, um die verstreuten Teilbereiche von der Infrastruktur bis zu Grundrechten zusammenzudenken.)
Europäische Netzpolitik
Die Europäische Netzpolitik ist auf einem guten Weg, Verständnis zu entwickeln. Anfang April stimmte das Europäische Parlament für die Stärkung der Netzneutralität. Im Gegensatz dazu ist in den USA der Prozess der Meinungsbildung nach heutigem Stand (Die FCC scheint ihre Meinung gerade wieder geändert zu haben.) doch noch nicht abgeschlossen.
Kurz darauf (am 8. April) hob der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf. Die Umsetzung in Österreich liegt jetzt an der Bundesregierung und am Parlament (Ein entsprechender Antrag dazu wurde im Parlament von uns eingebracht.) 145 Unternehmen in Österreich sind nach wie vor verpflichtet, Daten auf Vorrat zu speichern. Das soll 1) ein Ende finden und 2) die bisher gewonnenen Daten müssen auch unwiederbringlich gelöscht werden.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Breitseite gegen die persönliche Datensouveränität.
Auch wenn keine Inhaltsdaten gespeichert werden, können aus Verbindungs- und Bewegungsdaten Profile erstellt werden, die mögliche Verhaltensmuster erkennen lassen. Aus der Kombination von Profilen und bekannten Ereignissen ergeben sich weitere mögliche Verbindungen und damit betreten wir die gefährliche, politische Zone der Mutmaßung. (Wer hat wen wo getroffen?) Meta-Daten lassen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger schnell zu Verdächtigen werden. Es gelten Vermutungen nicht Beweise. Aus Korrelation wird auf einmal Kausalität. In der Konsequenz sind wir alle in unserer Selbstbestimmung beschränkt, indem wir aus Druck und Angst vor Beobachtung in andere Verhaltensmuster gezwungen werden.
Das Eigentum an den eigenen Daten muss ein Grundrecht aller europäischen Bürger und Bürgerinnen sein. Wir können nicht von einem Europa der Freiheit sprechen, wenn unser Leben elektronisch (ohne Anlass auf Vorrat) abgespeichert wird. Das Ende der Vorratsdatenspeicherung ist gut, erweiterter Datenschutz ist besser.
Datenschutz auf nationaler Ebene alleine bzw. mit divergierenden Rechtsrahmen führt zu Lücken – nur auf europäischer Ebene können unsere Daten konsequent geschützt werden.
Deshalb brauchen wir ein europaweites Datenschutzrecht.
Die unterschiedlichen, nationalen Standards sollen auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden und ein starkes EU-Datenschutzrecht mit folgenden Merkmalen ergeben:

  • Datensouveränität: Die Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden können, was mit ihren Daten passiert.
  • Vereinheitlichung von nationalen Standards – die EU-weit höchsten sollen angewendet werden.
  • Das Datenschutzrecht soll dann gelten, wenn die persönlichen Daten ihren Ursprungsort in Europa haben und unabhängig davon, wo ihre Verarbeitung dann passiert. So kann garantiert werden, dass auch Unternehmen in anderen Ländern mit Daten von Europäern und Europäerinnen so umgehen, wie es das Europäische Recht vorgibt!
  • Sofortige Beendigung des Safe Harbour Abkommens mit den USA. Unsere Datenschutzstandards sind dort nicht gewährleistet.
  • Einheitliche technische Mindest-Standards zur Verschlüsselung persönlicher Daten.

NEOS fordern EU-Datenschutzrecht
(Anm. Das deckt sich zufällig mit den gestern von Angelika Mlinar und NEOS präsentierten Forderungen.)
Die EU kann hier Vorreiter sein. Auf EU-Ebene können wir unsere Daten zwar nicht global, aber doch wesentlich besser sichern, als nur durch den österreichischen Gesetzgeber. Die Frage der Überwachung durch Geheimdienste – egal ob europäisch oder nicht-europäisch – ist damit leider nicht gelöst. Umso mehr sollte der Gesetzgeber den Schutz der Daten und damit der Privatsphäre bestmöglich sicher stellen, ohne aus Angst vor Sicherheitsrisiken Bürgerrechte einzuschränken. Denn diese Einschränkungen (siehe USA PATRIOT) sind fast unmöglich wieder rückgängig zu machen.
In netzpolitischen Fragen müssen wir in naher Zukunft ein anderes Tempo in der politischen Entscheidungsfindung an den Tag legen. Denn die Kräfte haben sich umgekehrt:
Die Frage für die Politik ist nicht mehr, welche Rolle das Netz in der demokratischen Gesellschaft spielt, sondern welche Rolle Demokratie in der vernetzten Gesellschaft noch einnehmen kann.
 
 

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