Zeugnisse ohne Bekenntniszwang

Dieser Artikel erschien als Gastkommentar in Der Standard am 4. Februar 2019.

Mit einer Überraschung gingen muslimische Schüler in die Ferien. Ihre Schulzeugnisse wiesen als Religionsbekenntnis IGGÖ, nicht Islam aus.
Diese befremdliche Zuordnung folgt aber einer gewissen Logik. Mit dem Islamgesetz wurde 2015 der Alleinvertretungsanspruch der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich festgeschrieben, den sich diese in ihrer Verfassung 2009 selbst gegeben hatte: “Der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gehören alle Muslime/innen (ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Rechtsschule und der Nationalität) an, welche in der Republik Österreich ihren Hauptwohnsitz haben.” Es mag zwar den Islam nicht geben, in Österreich wurden aber alle islamischen Denominationen unter dem Dach der IGGÖ vereint. Dementsprechend ist die Angabe IGGÖ in Zeugnissen zwar merkwürdig, aber nicht unbedingt falsch.
Diese Kuriosität provoziert aber eine ganz andere Frage: Warum wird dort überhaupt eine Weltanschauung angeführt? Kinder werden ohne Bekenntnis geboren. Religionsmündigkeit erreicht man erst im Alter von 14. Trotz dieser Grundannahme werden Kinder schon ab der ersten Schulstufe religiös – in jenem Bekenntnis, das von den Eltern vorgegeben wird – unterwiesen. Der Klassenverband wird oft im Namen der Religion desintegriert. Um Inklusion zu fördern, wäre ein für alle verpflichtender Ethikunterricht jedenfalls sinnvoller, aber dessen Realisierung steht derzeit maximal in der Variante Ergänzungsunterricht in Aussicht.

Trennender Unterricht

Kindern wird heute nicht nur keine gemeinsame Grundlage in der Auseinandersetzung mit ethischen Fragen vermittelt, sie orientieren sich durch die Schubladisierung in verpflichtenden konfessionellen Unterricht auch automatisch an unterschiedlichen Wertesystemen, die durch die Bank mit dem Katalog demokratischer Grundwerte kollidieren. Die Sichtweisen bezüglich Gleichberechtigung der Geschlechter oder sexuelle Orientierung etwa sind in fast allen Religionen problembehaftet. Statt einer integrierenden Basis, die auf universellen Menschenrechten und Verfassung beruht, werden differenzialistische Wertekonzepte vermittelt.
Dass die religiöse Einordnung der Kinder in Schulzeugnissen festgehalten wird, ist problematisch. Glaubens- und Gewissensfreiheit bedeutet nicht nur den Schutz vor Benachteiligung durch Religionsausübung, sondern beinhaltet auch den Schutz vor Vereinnahmung und Offenlegungspflicht seines Bekenntnisses. Doch genau das passiert in den Schulen. Kinder werden vom weltanschaulich neutralen Staat, der sich für die Religion seiner Bürger nicht zu interessieren hat, ideologisch kartografiert.
Die weltanschauliche Affiliation ist eine Information, die dem Schutz der Privatsphäre unterliegt. Kein Mensch käme auf die Idee, die politische Ausrichtung der Eltern im Zeugnis, mit dem man sich zum Beispiel beim potenziellen Arbeitgeber vorstellt, festzuhalten. Bei der Religion ist das offensichtlich kein Problem. Der einfachste Weg, diese Verletzung der Glaubensfreiheit und den Deklarationszwang zu beheben, wäre aber nicht die Streichung des Bekenntnisses von den Zeugnisformularen, sondern die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts ab der ersten Schulstufe und die Entfernung des Religionsunterrichts aus den Schulen.

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