Schluss mit der Blasphemie

Dieser Artikel erschien am 1. Oktober 2012 als Gastkommentar in der Presse mit dem Titel “Rechtfertigt Gotteslästerung das Abfeuern von Panzerfäusten?
Zum gleichen Thema “Allah versteht keinen Spaß – wie gefährlich ist der Islam?” diskutierte ich außerdem letzten Mittwoch bei ATV Am Punkt mit Omar Al-Rawi, Fritz Edlinger und Cahit Kaya.

 
Rechtfertigt Gotteslästerung das Abfeuern von Panzerfäusten?
Blasphemie darf nicht zur Erfüllungsgehilfin für Gewalt werden. Die Gotteslästerung muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Gotteslästerung ist keine Kunst. Blasphemie ist nicht lustig. Es gibt religiös motivierte Kunst und es gibt Kunst mit religionskritischem oder sogar antireligiösem Hintergrund. Ob sie gut oder schlecht gemacht ist, liegt erstens im Urteilsvermögen des Betrachters und ist zweitens im Rahmen der Meinungsfreiheit und ihrer Ausübung völlig irrelevant.
Die künstlerische oder satirische Herabwürdigung religiöser Lehren, wie es im Strafgesetzbuch (§ 188) formuliert ist, gibt vor allem dann Anlass zum Ärger, wenn sie nicht gut exekutiert ist, unsere Aufmerksamkeit bindet und Zeit stiehlt. Doch im Rahmen der Meinungsfreiheit müssen wir Witze und Kunstwerke, die unser ästhetisches Empfinden verletzen, genauso ertragen, wie Religionen konträre Meinungen aushalten müssen. 2009 hat die Atheistische Buskampagne mit dem Slogan „Es gibt keinen Gott“ auch in Österreich die Meinungsfreiheit auf die Probe gestellt. Die Reaktionen waren stellenweise heftig, aber der resultierende Diskurs – auch mit der katholischen Kirche – gar nicht unfruchtbar. Trotzdem wäre ein Plakat mit dem Text „Es gibt keinen Allah“ kaum vorstellbar gewesen. Die Kritikfähigkeit der Religion des Friedens wird diesem Anspruch wiederholt nicht gerecht.
Ist alles erlaubt?
Selbstverständlich gibt es Grenzen, und zwar solche, die das Strafrecht setzt. Sollte jemand sich nach §283 (Verhetzung), § 111 (Üble Nachrede) oder § 115 (Beleidigung) schuldig machen, gibt es in unserem Rechtssystem die Möglichkeit ein weltliches Gericht anzurufen. Selbstjustiz ist nicht vorgesehen. Das Anzünden von Häusern oder ein Angriff auf Leib und Leben, weil sich jemand in seinen Gefühlen verletzt sieht, ist nicht gestattet. Es ist auch nicht erlaubt stellvertretend die Eltern, Geschwister oder Arbeitskollegen zu lynchen.
Genau das passiert aber in Libyen, in Pakistan und anderen islamischen Ländern: „Wegen“ eines Films werden Gebäude verwüstet und Botschafter getötet. Die Gewalt richtet sich nicht einmal gegen den mutmaßlichen Verursacher, sondern gegen unbeteiligte Dritte, die in weitester Auslegung demselben Kulturkreis zurechenbar sind. Von einer spontanen Organisation der Proteste kann angesichts des Einsatzes von Panzerfäusten ohnehin keine Rede sein. Es ist offensichtlich, dass dieses Mohammed-Video, das vermutlich kaum einer der Aggressoren gesehen hat, nicht der wahre Grund für die Ausschreitungen der letzten Woche sein kann. Es ist eine gott-beliebige Provokation, von der es wahrscheinlich mit einer schnellen Suchabfrage hunderte und tausende online zu finden gibt. Wo auch immer diese religiöse Zerstörungswut ihre Basis hat – dieses Video, das niemand an Leib und Leben Schaden zufügt, ist eine vorgeschobene Rechtfertigung für Gewalt.
Denkfalle Blasphemie
Medial wird trotzdem nur eine Kurzversion nach dem Schema Stimulus–Response wiedergegeben. Hier Video, dort Mord. Gäbe es kein Video, gäbe es keine Gewalt. Der Schuldige ist schnell gefunden. Und nur weil die Meinungsfreiheit diese Gotteslästerung zulässt, muss sie ja nicht genützt werden oder? Wer nichts zu verbergen hat, wird sich an Überwachungskameras und Vorratsdatenspeicherung auch nicht stoßen. Aber diese Logik ist der Anfang vom Ende der Meinungsfreiheit!
Sämtliche Distanzierungen von den Gewaltakten erfolgen immer mit Hinweis auf das gotteslästerliche Video, das den „schlimmsten Angriff“ auf die Religion darstellt. Politik und Religion stolpern im Gleichschritt in diese blasphemische Denkfalle. Gestandene Männer werden in ihren religiösen Gefühlen so schlimm verletzt sind, dass sie nicht anders können als Feuer zu legen? Wer glaubt denn das wirklich? Es wird wohl so sein, dass es sich nur um eine kleine Gruppe Gewaltbereiter und Extremisten mit politischen Zielen handelt, aber Religionsvertreter müssen sich, solange sie selbst auf die Verletzung der religiösen Gefühle verweisen, die Frage gefallen lassen, was sie selbst zur Deeskalation beitragen. Wo sind die Prediger, die die in ihren religiösen Gefühlen Verletzten seelsorglich betreuen und von der Gewalt abhalten könnten? Wo ist der Wille zur politischen Kontrolle der Situation? Stattdessen setzt ein Minister ein Kopfgeld auf die Ermordung des Produzenten des Videos aus.
Hören wir auf mit diesem Märchen der Blasphemie! Wer Gott lästert, kommt doch sowieso in die Hölle. Wozu braucht es irdische Lynchjustiz und einen Paragraphen im Strafgesetzbuch? Wenn es keine Blasphemie gibt, dann ziehen wir jenen, die sich gewaltbereit darauf berufen den Boden unter ihren wackeligen Argumenten weg. Entfernen wir die vorgebliche Verletzung religiöser Gefühle aus dieser Gleichung, und dann sehen wir, was übrig bleibt: Ein Mob, der grundlos brandschatzt und eine Religion, die nicht willens oder fähig ist, dem Einhalt zu gebieten.
Eine Religion und eine Gesellschaft, die selbstbewusst und gelassen Gotteslästerung in Kauf nehmen, können sich glaubwürdig und nachhaltig von diesen Ereignissen distanzieren. Österreich sollte mit gutem Beispiel vorangehen, hier ein Zeichen setzen und den grundrechtswidrigen § 188 aus dem Strafgesetzbuch entfernen
 

1 Comment

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Eda Gregr
October 15, 2012 at 14:36

Mir gefällt der Punkt, dass man die Geistlichen (die ja gewissermassen die Fachleute im beurteilen dessen sind, was blasphemisch ist und was nicht) in die Schuld nimmt an der Deeskalation mitzuwirken. Und das nicht nur durch ihr Distanzieren von der Gewalt.
Ich denke aber nicht, dass der Verweis auf die ohnehin erfolgende Strafe im Jenseits den Gläubigen davon abhalten wird, in irgendeiner Weise dennoch tätig zu werden. Gott bestraft nämlich nicht nur den Frevler, sondern auch den, der nicht genügend unternommen hat, ihn daran zu hindern und damit seine Leute zu schützen. Schliesslich sprechen wir hier von Religionen, die die Sippenhaftung akzeptieren.
Man denke nur, dass auch Naturkatastrophen gern als Strafe Gottes für das Verfehlen vieler (aber nicht aller) interpretiert werden.
Das ändert aber alles natürlich nichts daran, dass das Blasphemiegesetzt weg muss. Denn seine Ablehnung kann man auch anders klar und glaubwürdig zum Ausdruck bringen, als dadurch den anderen daran zu hindern seine Meinung frei zu äussern.

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