Mikl-Leitner: Es darf (keine) Denkverbote geben

Niki Scherak hat sich ein paar Gedanken zu Denkverboten, Hausarrest, Fußfesseln und Meinungsfreiheit gemacht. Ich habe das ein wenig ergänzt.
Denkverbote
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ist der Meinung, dass es keine Denkverbote geben darf. Sie meint damit ein lautes Denken, ein öffentliches Nachdenken. Mit dieser Aussage will sie eine Debatte über neue Maßnahmen zur Terrorismusprävention anstoßen und darüber diskutieren, ob Dschihadisten präventiv eine Fußfessel verordnet bzw ihnen präventiv Hausarrest auferlegt werden soll. Beide Maßnahmen stellen einen Eingriff in Grundrechte dar. Doch sind diese Eingriffe zulässig? Die Antwort darauf ist recht einfach: Solche Maßnahmen sind, da die Innenministerin sie auch ohne begründeten Verdacht durchführen will, nicht mit den Grund- und Freiheitsrechten vereinbar.
Darf man trotzdem darüber diskutieren? Die Europäische Menschenrechtskonvention führt in ihrem Artikel 17 folgendes dazu aus:

„Keine Bestimmung dieser Konvention darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in der Konvention vorgesehen, hinzielt.“

Um das gleich vorweg klarzustellen: Es ist wohl nicht notwendig, solchen Äußerungen grundsätzlich den Schutz der Konvention zu entziehen. Gerade als Liberale ist uns die Meinungsäußerungsfreiheit besonders wichtig. Insofern sind wir davon überzeugt, dass eine starke Demokratie auch dumme, schockierende und verstörende Aussagen aushalten muss. Sogar Aussagen, die auf die Abschaffung bzw weitgehende Beschränkung von Grundrechten abzielen, sollten prinzipiell möglich sein.
Insofern hat die Innenministerin wohl Recht, wenn sie meint, dass es keine Denkverbote geben darf.
Was die Aussage aber so unerträglich macht, ist die Tatsache, dass sie von Johanna Mikl-Leitner kommt. Gerade die Innenministerin sollte aufgrund ihres Amtes besonders vorsichtig sein, wenn sie über mögliche Grundrechtseinschränkungen spricht. Insbesondere weil gerade die von ihr umgesetzten bzw vorgeschlagenen Grundrechtseinschränkungen in den letzten Jahren de facto immer unzulässige Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte dargestellt haben. Also gerade deshalb, weil die Innenministerin das auch weiß, sollte sie besonders vorsichtig mit Vorschlägen sein, und nicht andauernd erratisch nach weiteren Einschränkungen der persönlichen Freiheit rufen, ohne davor offenbar nicht einen einzigen Gedanken daran zu verschwenden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen überhaupt irgendeine Chance haben, als grundrechtskonform eingestuft zu werden.
Ein kleiner Überblick ihrer letzten Ideen zeigt, dass diese alle keine Chance auf Grundrechtskonformität haben.
Hausarrest ist eine Freiheitseinschränkung. Freiheitseinschränkungen sind nur dann zulässig, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde. In diesem Fall ist die Person innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorzuführen. Unter Umständen ist eine Festnahme auch dann möglich, wenn jemand schon einer Tat mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe verdächtig ist und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass eine gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete Tat wieder begangen werden wird.
Präventiver Freiheitsentzug ist nur im Rahmen des Unterbringungsgesetzes möglich. Dazu muss von der entsprechenden Person allerdings nicht nur eine Gefahr ausgehen, sondern es muss auch eine psychische Erkrankung vorliegen.
Die Anordnung einer Fußfessel für Dschihadisten ist demgegenüber grundrechtlich wohl möglich. Ob eine Fußfessel jemanden daran hindert, einen Terroranschlag zu verüben, sei hier jetzt einmal dahingestellt.
Ähnlich sieht es mit dem Vorschlag auf Asylobergrenzen aus: Asyl ist ein Menschenrecht. In der Genfer Flüchtlingskonvention ist weit und breit nichts von quantitativen Beschränkungen zu lesen. Solche Ideen können einem also nur in den Sinn kommen, wenn man die entsprechenden völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen nicht kennt.
Und zu guter Letzt will die Innenministerin und andere Kolleginnen und Kollegen aus der Regierung die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Eben diese Vorratsdatenspeicherung wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Die Innenministerin will das Urteil offenbar nicht kennen. Abgesehen davon ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gerade als Reaktion auf die Attentate in Paris vollkommen schwachsinnig. In Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung, nur hat sie nicht dazu beitragen können, die Attentate zu verhindern. Tatsächlich brauchen wir vor allem mehr finanzielle Mittel für Sicherheitsbehörden. Michael Fleischhacker, Chefredakteur der NZZ, führt dazu vollkommen richtig aus,

dass die Behörden nicht in der Lage waren, Spuren, die sie bereits aufgenommen hatten, weiterzuverfolgen und Informationen, über die sie bereits verfügten, richtig zu verknüpfen. Ihnen fehlte es nicht an gesetzlichen Möglichkeiten und technischen Ausstattungen, sondern an Personal und Kreativität.“

Wir sollten eine Diskussion darüber führen, welche Instrumente uns im Rahmen einer grundrechtschonenden Fokusüberwachung und Ermittlung zugänglich sind. Zum Beispiel: auch wenn wir keine Freunde von Quick Freeze sind, bestünde hier eine Möglichkeit, über neue Methoden zu diskutieren und Ideen weiterzuentwickeln. Derartige Vorschläge, die sich innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens bewegen und nicht dazu führen, dass immer weiter Daten gesammelt werden, gibt es einige. Warum sprechen wir nicht über Innovation? Warum müssen wir immer und immer wieder mit verbrieft untauglichen und mit Grundrechten nicht kompatiblen Werkzeugen argumentieren? In den bereits angehäuften Datenbergen gehen die wesentlichen für die Ermittlung notwendigen Daten nämlich einfach verloren.
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Noch ein wenig klarer hat gestern Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, seine Meinung zur Vorratsdatenspeicherung kundgetan. Auf die Frage von ZIB2 Moderator Armin Wolf, ob es nicht sinnvoll wäre, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, antwortete er:

„Das wäre dumm, Herr Wolf. Die Vorratsdatenspeicherung hat nicht nur unser Verfassungsgerichtshof, sondern auch der Europäische Gerichtshof aufgehoben und überhaupt, die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, und zwar rückwirkend.“

Wir freuen wir uns trotzdem, dass die Innenministerin der Meinung ist, dass es keine Denkverbote geben darf. Als gutes Vorbild könnte sie gleich damit anfangen und in Zukunft etwas mehr nachdenken, bevor sie irgendwelche Vorschläge macht. Am besten wäre es, wenn sie einfach gelegentlich an Benjamin Franklin dächte: “Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann, um eine geringfügige bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit.” 

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