Karfreitag! Der Kärntner Feiertag für Kirche, Glücksspiel und Prostitution.

Während der ORF zum Karfreitag Schweigeminuten mit Schmerzensmännern (siehe Bild), Stille und Gedenksekunden (FM4. Wahrscheinlich Sprechpausen. #ftw) abfeiert, wird in Kärnten abgerockt ohne Ende!

In Kärnten herrscht nämlich zum Karfreitag (genau wie zu Weihnachten) ein generelles Veranstaltungsverbot, das aber für die Kirche* nicht gilt. Die hat dann so etwas wie das Partymonopol an diesem Tag, das natürlich auf verbundene Unternehmen, wie das Casino Velden (Anm. Die Katholische Kirche ist mit ca. 5% an den Casinos beteiligt.) ausgedehnt werden kann. Die für heute anberaumte “Vollmondnacht” wurde leider dennoch kurzfristig abgesagt. (Anm. Der Link funktioniert leider nicht mehr.) Vielleicht, weil es dann auch keinen allzu schlanken Fuß machen würde, wenn das Eishockeyländerspiel (Österreich – Weißrussland) dank des Verbotes vor leeren Rängen stattfände, während im Casino christlich gezockt wird. Bei einem Eishockeyspiel mit TV-Liveübertragung handelt es sich laut Landesjurist Kreiner übrigens nicht um eine Veranstaltung, weil keine “physische Anwesenheit” vorliegt. Diese Argumentation sollten wir uns für andere juristische Anwendungen und kreative Auslegungen merken.
Zurück zu den Ausnahmen aus dem Veranstaltungsverbot. Neben der Kirche gilt das Karfreitagsverbot nämlich auch nicht für (im folgenden Auszüge aus dem “Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010“):

 i)
die Durchführung von Peep-Shows, Stripteasevorführungen, Table-Dance und ähnliche erotische Tanzvorführungen oder Darbietungen soweit darauf das Kärntner Prostitutionsgesetz, LGBl. Nr. 58/1990, anzuwenden ist;

sowie für:

n)
Glücksspiele nach § 4 Abs 1 des Glücksspielgesetzes;

Interessant ist desweiteren, dass manche Veranstaltungen mit einem generellen Verbot belegt sind. Insbesondere hervorzuheben sind hier:

§ 8
Verbotene Veranstaltungen
(1) Verboten sind
a)
Veranstaltungen, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen;
b)
Experimente, durch welche die Besucher der Veranstaltung gefährdet werden können, insbesondere Experimente auf dem Gebiet der Hypnose oder der Suggestion, bei denen sich der Veranstalter aus dem Kreis der Besucher der Veranstaltung bedient;

Gerade katholische Prozessionen, Messen etc. erfüllen den Tatbestand von b) per se (Suggestion!) und fallen damit automatisch unter §8. Es handelt sich also ganz klar um “Verbotene Veranstaltungen” im Sinn des Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010, das mit den Stimmen aller Parteien im Landtag (ÖVP, Die Grünen, SPÖ, sowie der restlichen rechten Splittergruppierungen) beschlossen wurde.
Und im Ernst:
Ein Veranstaltungsverbot am Karfreitag entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Es ist zudem verfassungswidrig, weil hier nach Religionszugehörigkeit diskriminiert wird und zwar in beide Richtungen: Privilegien für die einen und Schlechtersstellungen für den Rest. Außerdem kann mE sogar damit argumentiert werden, dass Nicht- oder Andersgläubige durch das Veranstaltungsverbot zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen werden. Und diese Form der Enthaltsamkeit ist eindeutig eine religiöse Handlung.
Die Suche nach Gegenargumenten ist aber eigentlich überflüssig. Schlussendlich ist es offensichtlich, dass diese Bestimmung in einer modernen Demokratie nichts verloren hat und sofort ersatzlos gestrichen werden muss.
 
* = “Kirche” ist natürlich ungenau. Siehe Fettstellungen unterhalb.
Auszug aus dem “Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010

§ 1
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen (§ 2 Abs. 2), soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf:
a)
Veranstaltungen, die in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung fallen, wie etwa künstlerische und wissenschaftliche Sammlungen und Einrichtungen, Veranstaltungen des Bundesheeres in Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, Veranstaltungen der Bundespolizei in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages, Veranstaltungen, die dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegen, Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, Veranstaltungen, die Ausübung eines Glaubens, einer Religion oder einer Weltanschauung sind, das Halten von Spielen nach § 111 Abs. 4 Z 2 der Gewerbeordnung 1994 oder das Aufstellen von Mustern oder Waren durch befugte

 
 
 

9 Comments

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John Doe
April 7, 2012 at 16:09

Gegen die Kirche schimpfen, aber die Tatsache, dass man an kirchlichen Feiertagen auch als Atheist etc. frei hat, einfach verschweigen ist eine Frechheit!

April 7, 2012 at 16:16

Lieber “John Doe”, werd doch nicht lächerlich. Die Tatsache, dass wir alle an staatlichen Feiertag mit kirchlichen Wurzeln frei haben, ist völlig unerheblich. Ein derartiger Zusatz hätte kein Iota an meinem Artikel geändert. Wenn das die einzige Rechtfertigung und Errungenschaft der Kirche ist, dass wir alle an ein paar Tagen frei haben, dann ist das sehr wenig. Abgesehen davon ist der Karfreitag für Protestanten (und nur für Protestanten) ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag. Das ist eine Frechheit.

April 21, 2014 at 12:31
– In reply to: alm

Ich wäre dafür, dass alle kirchlichen Feiertage (aller Religionen) abgeschafft werden und dafür jede/r 10 Tage mehr Urlaub bekommt. Dann sehen wir, wer es ernst meint und an kirchlichen Feiertagen wirklich für den Kirchgang frei nimmt … oder vielleicht doch für den Badeurlaub im Sommer 😉
Aber Herr Alm, jetzt sind sie doch bei den NEOS, warum wird dann die Aufhebung des Veranstaltungsverbots am Karfreitag nicht beim VfGH eingeklagt?

Datejust
March 25, 2016 at 11:50
– In reply to: Martin

Das würd ich sowieso voll befürworten. Eine winwin-situation. Weniger schließtage, und mehr frei verfügbaren Urlaub. Würde sofort Feiertage in Urlaubstage tauschen!
Und wenn wirklich, wie johnDoe und co das immer wieder wünschen Religionsmitglieder 10 tage mehr bezahlten Urlaub haben, werden sich diese Menschen wohl sehr schwer tun Jobs zu finden, sich nicht-mitglieder deutlich leichter tun Jobs zu finden, oder entsprechend weniger bezahlt bekommen als die, die auch mehr arbeiten.

May 28, 2012 at 16:13

lieber john doe,
am besten man regt sich ueber sowas nicht auf… denn genau das will der herr alm damit bezwecken… sinnloses aufregen.. alles was der herr alm von sich gibt hört sich an wie die argumente eines pubertären kindes… alles sehr lächerlich und durchschaubar…wenn er was gegen die kirche hat kann er ja austreten… aber was andere leute machen könnte ihm ja egal sein…

March 25, 2016 at 11:53
– In reply to: lina

Nicht, wenn einem das was andere Leute machen in die eigene Freizeitgestaltung reinscheißt. Wenn religiöse Menschen es nicht verkraften heute ins Kino zu gehen, dann sollen sies lassen, und nicht andere ihre Lebensweisen aufzwingen. Diese aufgesetzte Traurigkeit ist lächerlich.

Lukas Böhnlein
June 24, 2012 at 13:43

@lina: Geil, er soll also austreten (was er wahrscheinlich schon längst ist) und soll dann hinnehmen, dass er dadurch diskriminiert wird, dass er keinen oder einen anderen Glauben hat?

Stefan Friedhuber
April 18, 2014 at 19:07

Ich finde euch, die das Engagement von Niko Alm mit lächerlichen Argumenten zu diskreditieren versuchen, sehr amüsant…

Niko Alm » Newsletter Nr. 29 – Corona urbis orbisque
April 4, 2020 at 22:31

[…] Das damit einhergehende Veranstaltungsverbot, wie zum Beispiel im Freistaat Kärnten (Siehe dazu: Karfreitag! Der Kärntner Feiertag für Kirche, Glücksspiel und Prostitution), ist da eine ganz praktische Sache, weil man sich – außer bei illegalen Coronapartys – kaum […]

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