Beschneidungsverbot: Die Religionsfreiheit darf nicht beschnitten werden

Das deutsche Urteil zur Beschneidung, das einem de facto Beschneidungsverbot von Religionsunmündigen gleichkommt, darf mit dem Prädikat “richtungsweisend” belegt werden. Die Religionsfreiheit wird hier nicht beschnitten, sondern auf jene ausgeweitet und zur Anwendung gebracht, die sich (noch) nicht wehren können.

Diesem Urteil werden weitere folgen, die mit nicht rechtzufertigenden Sonderrechten für Religion aufräumen. Religionsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, geltendes Recht zu umgehen.

Im konkreten Fall gibt es keine rationalen Argumente, warum die Religionsausübung der Eltern, die erzwungene Teilnahme von Babys an einem religiösen Ritual inklusive Körperverletzung ein höheres Gut sein soll als Religionsfreiheit der Eltern. Denn auch im Rahmen der freien Religionsausübung war die Beschneidung auch in Österreich ohnehin niemals legal. Der Blick ins Staatsgrundgesetz führt zu einer eindeutigen juristischen Beurteilung:

„Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder zur Theilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden, in sofern er nicht der nach dem Gesetze hiezu berechtigten Gewalt eines Anderen untersteht. (Artikel 14, Staatsgrundgesetz).

Ein Beschnittenwerden als „kirchliche Handlung“ zu definieren ist logisch nicht möglich, auch wenn der Beschnittene der Gewalt eines anderen untersteht. Das Behandeltwerden findet also im Rahmen der Religionsfreiheit keine gesetzliche Deckung. Es ist illegal. Es war immer illegal. Es steht im Widerspruch zu Grund- und Menschenrechten.

Dass Männer durch diesen Eingriff  ihr Leben lang körperlich gezeichnet sind, wird darüberhinaus gar nicht thematisiert. Die Möglichkeit, dass dem unfreiwilligen Religionseintritt ein frei gewählter Austritt folgt, weil Mann einfach nie geglaubt hat oder ein Jude oder Muslim gar ungläubig wird, scheint auch aufgeklärten Europäern denkunmöglich. Dass die Vorhaut nicht nachwächst, ist da aber noch das geringere Übel im Vergleich zu der Sanktion, die den Murtadd, den Abtrünnigen im Islam in einigen Ländern islamrechtlich erwartet: nämlich die Todesstrafe.

Und die Beschneidung ist natürlich nur eines von vielen juristisch und ethisch problematischen religiösen Ritualen. So darf beispielsweise auch das Verbot des betäubungslosen Schächtens von Tieren natürlich nicht auf Grund der gesetzlichen Anerkennung einer Religionsgesellschaft zu einer exklusiven Sonderbehandlung führen. So wie jedes andere legistische Zugeständnis, das auf Grund des persönlichen Glaubens gewährt wurde, der letztendlich auf unbeweisbaren Behauptungen und nicht auf Tatsachen beruht, selbstverständlich auf alle Bürger ausgedehnt werden müsste. Konkret heißt das (um beim angeführten Beispiel zu bleiben): Wenn das betäubungslose Schächten für Muslime oder Juden erlaubt ist, muss es allen erlaubt sein. Und zwar ungeachtet dessen, dass sich sowieso niemand dafür begeistern kann. Dasselbe gilt natürlich auch für das Tragen von Hüten auf Führerscheinfotos, usw.

Unsere demokratische Gesellschaft darf und muss aber auch anderer tradierte und damit für viel selbstverständliche Verhaltensweisen aus dem religiösen Bereich hinterfragen. Warum beispielsweise darf einem 8-jährigen Kind die Beichte abgenommen werden? Dieses Aufladen von Minderjährigen mit dem katholischen Schuldkomplex ist gängige Praxis. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht in einer Gesellschaft, die Menschenrechte respektiert – mit oben erwähnten Ausnahmen – außer Streit. Das Recht auf psychische Unversehrtheit ist vermutlich schwerer zu gewährleisten, aber dort, wo die Indoktrinierung mit Schuldgefühlen evident ist, wie im Fall der Beichte, müssen ähnliche Verbote ausgesprochen werden. Noch dazu, wo in vielen Fällen die Beichte von Männern abgenommen wird, die besser selbst vor der staatlichen Gewalt und nicht der Klasnic-Kommission Zeugnis ablegen sollten.

Die katholische Kirche hat vielen Generationen vor uns schon einen Rucksack umgehängt, den viele ihr Leben lang nicht loswerden konnten und können. Der Kirchenaustritt reicht dazu nicht. In Österreich sind Menschen ab 14 religionsmündig und bis zu diesem Alter sollten sie auch nicht Mitglied von Religionsgesellschaften sein dürfen. Im Sinne der psychischen und physischen Integrität.

 

7 Comments

Join the discussion and tell us your opinion.

Roland Giersig
July 1, 2012 at 10:02

Also ich bin TOTAL für religiöse Grundrechte. Nur leider werden meine immer ignoriert. LASST MICH EUCH BESCHNEIDEN!!
http://soistsrichtig.blogspot.co.at/2012/07/lasst-mich-euch-beschneiden.html

Thomas Schmidinger
July 1, 2012 at 12:18

Es sagt sehr viel über die Vertreter des “Neuen Atheismus” aus, dass selbst seine neoliberalen Vertreter, die sonst am liebsten gar nichts vom Staat wissen wollen, dann nach staatlichen Verboten rufen, wenn es gegen Juden und Muslime geht. Die Beschneidung schadet im Gegensatz zu FGM niemandem, vielmehr gibt es lange Debatten darüber wo sie gesundheitlich oder sexuell von Nutzen sein kann. Es gibt in Österreich und Deutschland auch keine Juden oder Muslime, die sich für ein Beschneidungsverbot einsetzen würden. Von AntisemitInnen wurde die Beschneidung aber immer wieder benutzt um Juden als besonders barbarisch und blutrünstig darzustellen. Bereits Sigmund Freud hat dabei die Verbindung zwischen Antisemitismus, Frauenhass und Kastrationsangst erkannt: “Der Kastrationskomplex ist die tiefste unbewußte Wurzel des Antisemitismus […]. Auch die Überhebung über das Weib hat keine stärkere unbewußte Wurzel.” (Freud 1909, Analyse der Phobie eines fünfjährigen Knaben: 271)
Die Beschneidung wurde in der Geschichte immer wieder von antisemitischen Herrschern verboten, Juden führten sie teilweise unter Androhung der Todesstrafe aber weiter durch. Im Islam ist die religiöse Vorschrift etwas weniger eindeutig, jedenfalls nicht im Koran festgelegt, aber es ist ebenfalls fast unbestritten, dass die Beschneidung durchgeführt wird, auch bei säkularen Muslimen. Deshalb ist das Verbot der Beschneidung ein Angriff auf diese religiösen Minderheiten. Kämpft also ruhig weiter gegen religiöse Minderheiten! Im meiner Person werdet Ihr darin einen entschiedenen Gegner finden!

July 1, 2012 at 13:36

Ja, es geht um Eingriffe, und darum, wer sie wann vornehmen darf.
Ich treffe in dieser Debatte immer wieder auf Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören und/oder Atheisten sind, sich aber eine voreilige Verurteilung religiöser Bräuche nicht leicht machen und sehr sorgfälig nachzuvollziehen versuchen, welche Auswirkungen ein Verbot der Beschneidung auf betroffene Familien und Gemeinden haben kann. Sie versuchen immer wieder, sich das Problem mit der Brille der Gegenseite anzuschauen, um besser zu verstehen, wie ein Eingriff in jahrhundertealte Traditionen sich anfühlen mag. Viele räumen ein, dass es ein Eingriff wäre, und dass er nicht unproblematisch ist.
Viel wäre gewonnen, wenn die Angehörigen der betroffenen Religionsgemeinschaften das auch versuchen könnten: die Argumente der Gegenseite anhören, aufnehmen, sich in die Denkweise hinein versetzen soweit möglich, um dann vielleicht wenigstens anzuerkennen, dass die Beschneidung unmündiger Jungs u.a. einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte darstellt, ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet. Auch die Beschneidung ist ein Eingriff, und in mehr als einer Hinsicht nicht unproblematisch.
Es sollte doch jeder Mensch nachvollziehen können, dass nicht alle jahrhundertealten Traditionen ein Anrecht darauf haben, für immer unverändert fortzubestehen. Auch Traditionen können und sollen hinterfragt, der aktuellen Zeit angepasst werden. Am besten natürlich ist es, wenn eine solche Modernisierung aus der Religionsgemeinschaft heraus geschähe, statt von außen aufgezwungen zu werden.

July 2, 2012 at 07:40

@ Thomas Schmidinger:
Wir können gut ohne die Unterstützung eines linksextremen Kulturanthropologen leben.

Christian Koellerer
July 7, 2012 at 13:05

Einen passablen Artikel zur Debatte gibt es hier:
http://www.economist.com/node/21558299

July 8, 2012 at 21:43

Danke Christian für den Link. Hier ist noch ein sehr ausführlicher: http://hpd.de/node/13684

July 18, 2012 at 09:08

Ad Schmidinger: leider versuchten Sie reflexartig die Argumente anderer ins rechte Eck zu schieben. Etwas mehr Besonnenheit und Bedachtheit wären einer vernünftigen Diskussion zuträglich.
Ich unterstütze die Meinung, dass erst ein mündiger Menschen über seine Religion frei entscheiden sollte. Nur dann trifft er seine Wahl aufgrund eigener Überlegungen und Überzeugungen. Mich ärgert heute noch die Zwangsmitgliedschaft bei der katholischen Kirche (aus der ich im übrigen mittlerweilen ausgetreten bin).

Reply to niemand Cancel reply