Die neue Generaldirektion des ORF

Zu diesem Test gibt es auch einen Teil 2: “Medienpolitisches Ödland

 

Der Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Wahlprozess für die Generaldirektion des größten Medienhauses des Landes ist ein unwürdiges politisches Schauspiel. Es folgt weder formal noch inhaltlich den Standards, die man für die Besetzung dieser Position erwarten darf. Das schadet dem ORF und dem Medienstandort Österreich.

Der ORF modernisiert zu langsam, seine gesetzlichen Rahmenbedingungen sind aus der Zeit gefallen und eine neue Generaldirektorin oder Generaldirektor wird angesichts der politischen Umklammerung daran nichts ändern (können).

Und es gäbe wirklich viel zu tun:

Die neue Generaldirektion ist gefordert, den ORF von einer heute überdimensionierten Infrastruktur zu einem Public-Value-Medienhaus umzubauen, in dessen Zentrum die Errichtung einer Digitalplattform (inkl. aller sinnvollen und notwendigen Frontends bzw. Sender) zur eigenen Verbreitung seiner Inhalte bei gleichzeitiger Abschichtung von Zukäufen steht. 

Das Ergebnis wäre nicht weniger, sondern über eine Fokussierung auf Public Value im engeren Sinn mehr Inhalt über einen Ausbau der Informationsabteilung, von Diskurs- und Wissensformaten sowie die Einrichtung einer echten, gut ausgestatteten Investigativ-Abteilung zur besseren Wahrnehmung der demokratischen Kontrollfunktion.

Das ORF-Gesetz kann auch von einer neuen Generaldirektion nicht geändert werden, aber deren aktiver Einsatz für betriebswirtschaftlichen Spielraum, die Aufhebung technologischer Einschränkungen, eine Neuordnung und Entpolitisierung der Gremien sowie ein faires neues Finanzierungsmodell (individuelle Medienabgabe) sollten auf der ToDo-Liste stehen.

Das alles wird nicht passieren. Praktisch nichts davon kündigt sich im Bewerbungsprozess über bereits bekannte Kandidat:innen für die anstehende Wahl am 10. August an. Dass sich überhaupt jemand von außerhalb der politisierten ORF-Sphäre bewirbt, ist weder gewünscht, noch wird es gefördert.

Und dass all das niemanden so richtig stört, kann man kaum jemand übel nehmen. Medienpolitik ist nicht unbedingt von breiter Fachkenntnis prinzipieller Diskurse zu Medien und Demokratie geprägt, weder in den Medienbetrieben, noch weniger in der Politik selbst. Die Notwendigkeit eines starken ORF wird zu einer Phrase deren Bedeutung die Aussprechenden erfahrungsgemäß nicht erklären können.  

Der folgende Text ist etwas länger ausgefallen und widmet sich im ersten Teil dem politischen Auswahlprozess mit einigen persönlichen Insights zu Bewerbungen beim ORF. Im zweiten Teil reiße ich kurz an, was aus meiner Sicht notwendig wäre, um den ORF – auch medienpolitisch – zu führen. 

Sie können die beiden Teile auch unabhängig voneinander lesen.

 

Teil 1 – Über den Bewerbungsprozess

10. Dezember 2019. Vor dem Büroalltag treffe ich am Naschmarkt einen Menschen aus dem ORF zum Frühstückskaffee – freundschaftlich, ohne Agenda. Das Gespräch kommt auf die ausgeschriebene Position der Geschäftsführung der „ORF Online und Teletext GmbH“ zu sprechen. „Der Weißmann wird’s“, erfahre ich. Obwohl die Bewerbungsfrist noch bis Mitternacht läuft, bin ich nicht erstaunt, dass das Ergebnis schon feststeht. Immerhin steht in eineinhalb Jahren die Wahl zur neuen Generaldirektion an und ÖVP-nahe Kandidaten müssen auf geeigneten Startrampen platziert werden. Die Geschäftsführung eines so wichtigen Bereichs (Digital) zählt definitiv dazu.

Ich beschließe, mich auch noch kurzfristig zu bewerben, ganz einfach, weil ich sehen will, wie der ORF auf meine Bewerbung reagiert. Die Ausschreibung passt nahezu perfekt auf meine Qualifikation und ich erlaube mir davon auszugehen, dass ich mit meinem Lebenslauf zumindest in eine engere Auswahl zu nehmen wäre. Tatsächlich suche ich keinen Job, der ORF liegt nicht auf meinem geplanten Weg und meine naturgemäß aussichtslose Bewerbung zu Recherchezwecken auf eine Scheinausschreibung ändert daran auch nichts.

Ich setze mich also am Abend des 10. Dezember 2019 an den Rechner und stelle meine Bewerbungsunterlagen zusammen, die ich kurz vor Mitternacht und vor Ablauf der Frist via bewerbungen@orf.at noch einreiche. Der ORF bestätigt umgehend (23:23) mit Auto-Reply den Eingang. Danach höre ich nichts mehr von der Abteilung, die die eingelangte Bewerbung bearbeiten sollte. Ich frage in den folgenden Wochen und Monaten mehrfach nach, was aus meiner Bewerbung wurde, aber erhalte nie eine Antwort. Am 2. Juli 2020 bekomme ich dann schließlich die lang erwartete Absage und Roland Weißmann den Posten auch offiziell, der ihm schon mindestens acht Monate zugedacht worden war.

Ist es vermessen anzunehmen, dass Bewerbungen für wesentliche Positionen beim ORF in aller Regel so ablaufen? Dass diese Stellen nach politischer Zuordenbarkeit besetzt werden, ist kein Geheimnis. 

 

Ein Jahr später

Eine gute Woche, noch bis zum 28. Juli 2021, läuft die Bewerbungsfrist für die Generaldirektion des ORF. Das Bewerbungskarussell dreht sich sehr langsam mit türkis schimmernden Rappen um ein buntes Zentralgestirn mit rotem Kern: Alexander Wrabetz. Bewerbungen, die auch nur eine Spur extravaganter – also unabhängiger – wären, werden in einem Kuriositäten-Kasten mit Außenseiter:innen gerne neben den zentralen Artikel platziert. Siehe dazu etwa die aktuelle Ausgabe 07-08/2021 “Fernschauen” des Magazins DATUM (kuratiert von David Schalko.)

Wer nicht im ORF oder in einem Naheverhältnis zu diesem Medienhaus und einer größeren Regierungspartei aufgewachsen ist, kann in der österreichischen Real-Medienpolitik nicht zur Generaldirektor:in oder zum Generaldirektor des größten österreichischen Medienhauses werden.

Es gibt in diesem Wahlprozess keine versteckte Unabhängigkeit, keine strategischen Entscheidungen im Sinne eines ausgeprägten Verständnisses von öffentlich-rechtlichen Medien und ihrer Funktionen in einer modernen, freiheitlichen (nicht parteipolitisch gemeint) Demokratie. Die Besetzung dieser Spitzenposition erfolgt über das überwiegend parteipolitisch zusammengestellte Gremium ORF-Stiftungsrat. Die dafür mehr oder weniger geeigneten Personen werden nach Vorgaben der nominierenden oder nahestehenden Parlamentspartei abstimmen. Man könnte meinen, die politische Abhängigkeit des ORF beginnt dann vom Kopf an zu sinken und nimmt nach Kolorierung des oberen und regionalen Managements erst in den unteren Ebenen ein wenig ab. Ein gezieltes Abwerben einer Person aus einem anderen europäischen Medienbetrieb ist in diesem Recruiting-Prozess nahezu unmöglich und findet auch nicht statt, zumal von einer derartigen Auslandsbewerbung überhaupt kein politisches Entgegenkommen erwartet werden darf. Darüber hinaus würde auch niemand eine gute Position für dieses abgekartete Spiel aufgeben. Internationale Kompetenz wird effektiv ausgeschlossen und findet sich aktuell auch unterhalb der Vorstandsebene nicht wieder. Nota bene: All das soll nicht als Wertung des bestehenden Führungspersonals verstanden werden, aber die Selbstbeschränkung der Durchlässigkeit internationaler Innovationskraft bleibt ein limitierender Faktor.

Die öffentliche Ausschreibung der Funktion

Dementsprechend ist auch die sehr dürre Ausschreibung gestaltet, die den Bewerber:innen einiges abverlangt, das sie sich selbst zusammensuchen müssen. Das ist an sich nicht verwerflich und darf durchaus gefordert werden. Personen, die sich bewerben, sollten schon etwas vom österreichischen Medienmarkt verstehen und den ORF, seine Struktur und sein Wirken zumindest aus ihrer aufmerksamen Beobachtung kennen. Das darf aber nicht zwingend eine teilnehmende Beobachtung sein und muss auch prozessual machbar sein. Dass für eine Bewerbung auch offiziell mehr als ein Monat Zeit bleibt, wäre angemessen.

In der Ausschreibung heißt es: 

„Bewerber_Bewerberinnen um die ausgeschriebene Funktion werden um Angabe der Gründe gebeten, die sie für die Besetzung geeignet erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines Lebenslaufs, eines Konzepts zur mittel- und langfristigen Entwicklung des ORF als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen (einschließlich Vorschlägen zur Gleichstellung im ORF entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen) sowie um Vorschläge für die Geschäftsverteilung gemäß § 24 Abs. 2 ORF-Gesetz ersucht (Anzahl und Geschäftsbereich der Direktoren_Direktorinnen).“


Ein Konzept zur mittel- und langfristigen Entwicklung des ORF und Vorschläge für die Geschäftsverteilung zu erstellen, erfordert – zumindest aus meiner Sicht – auch die Bereitstellung von Zahlen und diverse Erläuterungen zum Unternehmen, will es nicht an der Oberfläche schrammen. Einsicht zu nehmen, wird an keiner Stelle angeboten. Auf welcher Basis ist zu konzipieren? Bedeutet das, dass ein Konzept, das sich mangels Briefinggrundlagen vom bestehenden ORF entfernt und zwangsläufig Radikalität in sich birgt, damit eigentlich formal begünstigt wird? Wohl kaum. Anzunehmen ist, dass die Einbettung in die Rahmenbedingungen des ORF-Gesetzes und die Historie des Unternehmens genau diese – auch wenn es abgeschmackt klingt – disruptive Herangehensweise im Hinblick auf den politiknahen Prozess geradezu ausschließen.

Um herauszufinden, wie der Bewerbungsprozess vom ORF selbst gelenkt wird, habe ich am 5. Juli ein E-Mail an die eingangs schon erwähnte Adresse bewerbungen@orf.at geschickt, inklusive Tippfehlern und mit folgender Bitte: 

 

Auf diese E-Mail erhielt ich tatsächlich auch eine Reaktion – allerdings nicht vom ORF. Eine Person, die gar nicht beim ORF arbeitet und keinem Gremium angehört, sprach mich schon am nächsten Tag darauf an, dass mich als Generaldirektor bewerbe. Sie wisse es aus dem Stiftungsrat. Diese Indiskretion im Bewerbungsprozess war überraschend. 

Ich ließ daraufhin die, in meinem E-Mail selbst gesetzte Frist vom 8. Juli verstreichen, urgierte am 9. Juli die Zusendung der Unterlagen und fragte an, ob denn meine Bewerbung, wie es üblich ist, vertraulich behandelt würde.

Die Antwort war erstaunlich:

 

„Sie haben Ihre Fragen zur Bewerbung als Generaldirektor_Generaldirektorin an das Postfach bewerbungen@orf.at gerichtet. Dieses Postfach ist der Abteilung Strategische Planung und Administration zugeordnet, in deren Zuständigkeitsbereich der genannte Bewerbungsprozess nicht fällt. Selbstverständlich wird die Korrespondenz vertraulich behandelt. Mangels Zuständigkeit wird diese aus datenschutzrechtlichen Gründen umgehend gelöscht.“

 

Konkret bedeutet das, dass ich schon alleine deswegen keine Antwort bekommen werde, weil ich ans falsche Postfach geschrieben habe. Ein alternatives Postfach wurde mir aber nicht genannt, ebenso erhielt ich keine Auskunft darüber, ob ich überhaupt Unterlagen erhalten werde. 

Aber jede weitere Korrespondenz würde sich erübrigen, weil ja mangels Zuständigkeit die Korrespondenz umgehend gelöscht werden würde. (Dass sie vertraulich behandelt wird, war bereits durch die Praxis widerlegt.)

 

Fazit zum Ausschreibungsprozess

Die Ausschreibung zur Generaldirektion entspricht genau dem politischen Schauspiel, für das es alle halten und das es auch einfach ist. Schnörkellos und geradlinig kiest der Stiftungsrat aus dem eigenen Stall mit dem passenden Geruch nach einem kleinen Schaulaufen den Vorstand des noch wichtigsten Medienhauses des Landes. 

Die Bewerbungsfrist ist mit einem Monat sehr knapp bemessen, die Entscheidung fällt nach zwei weiteren Wochen. Zum Vergleich: der nicht ganz so wichtige GF Digital der „ORF Online und Teletext GmbH“ wurde erst acht Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist bekannt gegeben.

Die Ausschreibung limitiert aussichtsreiche Kandidat:innen auf solche mit intrinsischem Wissen über den ORF und parteipolitischer Zurechenbarkeit. Geeignete Medienmanager:innen bzw. Personen aus verwandten Branchen aus dem Inland werden nicht aktiv – außer durch eine Nominierung eines Stiftungsrats kurz vor dem Hearing – in den Bewerbungsprozess geholt und hüten sich generell, aktiv daran teilzunehmen. Der Prozess begünstigt gealterten Nachwuchs aus dem ORF ungemein und erschwert die Überwindung von Betriebsblindheit durch das Hereinholen internationaler Spitzenkräfte im Medienmanagement. Als Folge werden politische Abhängigkeiten von Parteien und internen Seilschaften in den Job mitgebracht. 

 

 

Teil 2  –  Moderne Medienpolitik für einen modernen ORF

Es ist zu erwarten, dass die Stellenausschreibung zur Generaldirektion Konzepte in das Hearing im Stiftungsrat bringt, die sich aus Gründen wie in Teil 1 erläutert, nicht nur sehr stark am Status Quo des Unternehmens orientieren, sondern auch das angewandte medienpolitische Setting als gegeben nehmen, anstatt beides zu überwinden.

Naturgemäß hat sich die neue Generaldirektion des ORF genauso im Rahmen des ORF-G zu bewegen wie in der Realpolitik und sogar in der über Österreich hinausgehenden Wirklichkeit digitaler Medientransformationen. Diese letztgenannte Realität ist dem ORF und seinem bestehenden und zukünftigen Spitzenpersonal vermutlich bewusst, auch wenn es nach außen manchmal nicht so wirkt und die entsprechenden Aussagen und Handlungen sich mit dem Wissen nicht in Übereinstimmung bringen lassen. Das wiederum ist dem Systemerhalt insbesondere auch seiner Finanzierungsform geschuldet.

 

Zum Medienwandel

An diese Stelle folgen ein paar Gedanken (keine vollständige Analyse, sondern ein willkürlicher Auszug) zum Wandel der medialen Umwelt und Medienpolitik, die auch für eine konkrete Konzeption zur Zukunft des ORF eine Rolle spielen müssen.

Die persönliche und kollektive Mediennutzung ändert sich durch die fortschreitende digitale Transformation immer weiter:

  • Die Digitalisierung und Vernetzung des Medienangebots darf als abgeschlossen betrachtet werden. Es gibt keine analogen Angebote mehr in nennenswerten Umfang. Radio nimmt in zwar noch eine besondere Stellung ein. Zeitungen und Magazine behaupten sich noch mancherorts auch ohne digitalen Vertrieb.
  • Das digitale Angebot ist grenzenlos, globalisiert und teilt sich in seiner Verbreitung die gleichen Interfaces. Sie heißen Web-Browser, Smartphone, Tablet und Smart TV.
    Kurz gesagt: ein weltweites Medienangebot nützt – trotz aller spezifischen Apps und Zugangskontrollen – eine egalitäre Verbreitungsstruktur. Noch dazu konkurriert es mit anderen Inhalten und Aufmerksamkeiten, die über genau dieselben Netzwerke und Interfaces verbreitet werden: soziale Plattformen, digitale Bücher, Musik, Filme, Spiele etc. 
  • Die Folge dieses universellen Wettbewerbs um Aufmerksamkeit ist eine Ausdifferenzierung der Publiken und Öffentlichkeiten, die individualisierten fragmentierten medialen Wirklichkeiten gegenüberstehen. Der Wandel von geteilter zu teilender und zerteilter Öffentlichkeit bedeutet aber kein Verschwinden von gemeinsam geteilten Wahrnehmungen und Ereignissen. Ein gewisses Residuum wird wohl immer bestehen bleiben. Und neben dem „Life on the Screen“, wie es Sherry Turkle schon 1995 bezeichnet hat, gibt es sehr wohl regulierenden Meinungsaustausch abseits der Bildschirme. Die zunehmende Polarisierung des gesellschaftspolitischen Diskurses erschwert diesen Ausgleich allerdings zusehends.
  • Was unmissverständlich festgehalten werden muss, ist, dass die „Verteilung der genutzten Bewegtbildangebote“ bei jüngeren Generationen (Millennials, Gen Z und Alpha) TV bereits einen Anteil unter 50% ausweist, während die Generation 50+ (Boomer und älter) noch zu über 90% TV nützt (und davon wiederum mehr als 90% laufendes TV). Diese exemplarischen Zahlen aus einer Recherche von Lukas Kapeller im aktuellen DATUM.
    Während die Bedeutung von Fernsehen insgesamt damit zwangsläufig abnimmt, bedeutet das zwar nicht automatisch, dass die öffentlich-rechtlichen Inhalte irrelevanter werden, aber sie erreichen ihr Zielpublikum nicht mehr auf traditionellem Weg.

Die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ändert sich daher europaweit, wenn auch schleppend. Sie ist politisch – in Österreich durch das ORF-Gesetz – ausgestaltet und unterliegt damit schon strukturell der Unflexibilität der legistischen Prozesse. Das Gesetz ist in die Jahre gekommen und weist grobe Mängel und Anachronismen auf. Eine Analyse der Defizite des ORF-Gesetzes würde an dieser Stelle zu lange ausfallen; dass eine Novellierung, die das Medienhaus endlich ins richtige Jahrzehnt holt, seit Jahren aussteht, gilt aber als medienpolitischer Konsens. 

Die Kritik in einem Satz: Das ORF-Gesetz setzt dem ORF in seinem Gestaltungsspielraum relativ enge prinzipielle und strukturelle (nicht inhaltliche) Grenzen. Auch wenn über die inhaltliche Programmierung gestritten werden kann und sollte, muss sich der ORF vor allem strukturell und der Verbreitung dieser Inhalte teuren Vorgaben wie dem Betrieb von Landesstudios und einer ausgewiesenen Zahl an Sendern (Radio und Fernsehen) beugen. Zudem ist die Verbreitung über zeitgemäße digitale Kanäle (soziale Netzwerkinfrastrukturen), aber auch traditionelle analoge (print), unabhängig davon, ob ihnen in der Praxis derzeit Relevanz zukommt, nach wie vor eingeschränkt, was eine zeitgemäße Anpassung an die demokratischen Leistungen eines öffentlich-rechtlichen Medienhauses erschwert. 

 

Public Value

Woraus ergibt sich eigentlich die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Medienbetriebs? Der medienpolitische Auftrag kann im Jahr 2021 und danach nicht mehr darin bestehen, dass die Republik Österreich eine Rundfunkanstalt und diverse Abrufdienste betreibt, weil es sonst niemand kann. Die fortgeführte Existenz des ORF geht mit der impliziten Unterstellung einher, dass der freie und private Medienmarkt – zumindest kurzfristig – Defizite aufweist. Ein auch nur im weitesten Sinn über das staatliche Gewaltmonopol finanzierter öffentlicher-Rundfunk soll eine dauerhafte, ausfallsichere Versorgung der Bevölkerung mit Public Value ermöglichen. 

Der Begriff Versorgung umfasst hier Produktion und Distribution gleichermaßen. Prinzipiell könnten diese beiden Leistungen heute voneinander langsam getrennt (vertikal desintegriert) werden. Die Verbreitung über digital vernetzte makromediale Infrastrukturen (auf gut Deutsch das Internet) macht den Erhalt traditioneller analoger Systeme – auch nach ihrer kanalspezifischen Digitalisierung – nach und nach obsolet. Verbreitung kann heute billiger und besser erledigt werden als in vergangenen Jahrzehnten. Jede:r trägt ein Smartphone in der Hand- oder Hosentasche und die meisten von uns haben nach wie vor irgendeine Form großformatiger Empfangsgeräte und Radios zu Hause stehen – und seien es nur Tablet oder Laptop. Aus demokratiepolitischer Perspektive wichtig ist, dass diese Versorgung flächendeckend und barrierefrei erfolgt, aber gerade dabei hat die Digitalisierung wesentliche Erleichterungen gebracht. 

Der spannendere Teil der Versorgung betrifft aber ohnehin die Produktion von Public Value. 

Dieser strapazierte Begriff ist leider sehr weich; er ist nicht nur Gegenstand kommunikationswissenschaftlicher Debatte, er wird auch politisch gestreckt und überdehnt, sodass alles, was der ORF produziert und zukauft, auch ja in die weite Auslegung zur Programmgestaltung hineinfällt. Es ist daher sinnvoll, sich aus einer engen Definition heraus anzunähern anstatt darüber zu beraten, ob der Zukauf von Herrenfußballübertragungsrechten oder sechs Episoden en suite von “Modern Family” und “How I Met Your Mother” noch unter Public Value fallen.

Public Value im engeren Sinn bedeutet nichts anderes als zu jeder Zeit die informationellen Grundlagen des demokratischen, politischen und gesellschaftlichen Diskurses bereitzustellen und als Medienbetrieb die Rolle als kontrollierende vierte Macht im Staat wahrzunehmen.

Alles, was darüber hinausgeht ist zunächst einmal Surplus, der deswegen nicht unnötig ist, aber jedenfalls diskutabel. Public Value im erweiterten Sinn kann natürlich auch eine gewisse Pflege von regionaler, nationaler, europäischer kultureller Identität oder das Überleben von audiovisuellen Kulturgütern unterstützen. Dazu gehören Eigenproduktionen oder auch nur Förderungen bzw. Beteiligungen an Co-Produktionen, egal ob fiktional oder non-fiktional (bspw. Sport- und Kulturübertragungen).

Jedenfalls außerhalb der Sphäre an Public Value, die der ORF in seinem Kernauftrag liefern soll, befinden sich zugekaufte Serien, Filme oder Sportrechte. Diese können von privaten Marktbegleitern abgedeckt werden, wenn die freien Kräfte des Marktes das ökonomisch erlauben. Der Beitrag dieser Inhalte zur Herstellung der Grundlagen eines politischen Diskurses oder gar zu einer Kontrollfunktion kann hier beim besten Willen nicht ausgemacht werden. Die Ausrede, dieses Unterhaltungsprogramm würde als Zubringerdienst für das Bildungsfernsehen – als Chiffre für den oben beschriebenen Public Value im engeren Sinn – ein fungieren, ist heute längst nicht mehr haltbar. 

 

Der ORF als Public-Value-Medienhaus

Die Produktion dieser Inhalte sollte in den 20-er Jahren dieses Jahrhunderts in einem modernen Public-Value-Medienhaus zunächst kanalagnostisch bzw. quer über das bestehende Verbreitungsportfolio (TV, Radio, Online) redaktionell integriert werden. Sie hat unabhängig und nach hohen journalistischen Standards stattzufinden und pflegt Binnenpluralität. 

Die Verbreitung dieser Inhalte erfolgt primär über eine zentrale Digitalplattform, an die soviele Frontends (Websites, TV-Sender, Radiosender, Instagram- und TikTok-Accounts, etc.) angeschlossen ist, wie nötig. Es ist davon auszugehen, dass die im ORF-G normierte Anzahl von Sendern im Laufe der Zeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen eingeschränkt werden wird. Die für Produktion und Verbreitung notwendige Technik darf ein gewisses Ausmaß zur Grundversorgung auch nicht unterschreiten; darüber hinaus sind aber auch hier betriebswirtschaftliche Maßstäbe anzulegen.

 

Finanzierung (mittelfristig)

Dieser Umbau des ORF von einer mächtigen, aber nicht mehr zeitgemäßen Infrastruktur, die zuviel Content kauft und vertreibt, der nicht mehr unter Public Value im engeren und erweiterten Sinn fällt, zu einem Public-Value-Medienhaus erfordert behutsame Planung und ein entsprechendes Change Management. Das Ziel muss aber sein, das Budget in den nächsten zehn Jahren auf eine Größenordnung zu bringen, die aus der jetzigen GIS lukriert wird. Diese kann nach der Streichung der Länderabgaben schrittweise einen größeren Beitrag zum ORF-Budget leisten. Idealerweise wird die GIS in absehbarer Zeit aber durch eine neue fairere Form der Publikumsfinanzierung ersetzt. Dafür bietet sich eine progressive, einkommensabhängige Medienabgabe an, die dem individualisierten Medienkonsum von Menschen (und nicht Wohnungen) Rechnung trägt.

Um die nachvollziehbare Begehrlichkeit privater Medienhäuser nach einem größer werdenden Anteil an Förderungen oder Gebühren (oder einer kommenden Medienabgabe) abzuwehren, muss sich der ORF schrittweise aus dem Werbemarkt zurückziehen. Diese Marktentzerrung betrifft auf jeden Fall die kommerzielle Werbung in den Werbeblöcken, aber auch jede Form von Display-Werbung in allen Ausspielformaten. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Sponsorships und Kooperationen in manchen Bereichen auch bestehen bleiben. 

Das Argument, dass der ORF durch seine Werbeeinnahmen die Wertschöpfung im Inland behalten muss, damit diese nicht in deutsche und internationale Medienhäuser abwandert, kann im Zeitalter eines sich weiter integrierenden Europas in Form der EU nur als protektionistisch bis hin zu einer milden Form der Auslandsfeindlichkeit gewertet werden. 
Die Qualität der öffentlich-rechtlichen Public Value Produktion hängt nicht davon ab, wo die Umsätze im restlichen Markt entstehen und als Gewinne realisiert werden. Im Gegenteil: Die staatsnahe Finanzierung ist dazu gedacht, dass ein grundlegender Teil der Public-Value-Versorgung über den ORF gesichert bleibt und entkräftet das Argument, dass dazu Werbeeinnahmen auch noch nötig wären.

 

 

Die Aufgaben der neuen Generaldirektion

Eingedenk des Rahmens, den das ORF-Gesetz auferlegt, ist die neue Generaldirektion unter anderem gefordert, folgende Maßnahmen zu setzen:

Organisatorisch:

  • Umbau zu einem Public-Value-Medienhaus 
  • Errichtung einer zentralen Digitalplattform (inkl. aller sinnvollen und notwendigen Frontends) zur eigenen Verbreitung der Public-Value-Inhalte, im Kern aber eine Redimensionierung auf das Notwendige bei gleichzeitigem Ausbau der Verbreitung über private Kooperationen → ORF als Plattform
  • Evaluierung der Landesstudios und der hauseigenen Produktionsinfrastruktur
  • Konvergentes, kanalagnostisches Denken (integrierter Newsroom, Abbau von organisatorischen Redundanzen, potenzielle Nutzung aller zeitgemäßen Technologien und Plattformen)

Inhaltlich:

  • Fokussierung auf Information (Public Value im engeren Sinn), Ausbau der Info-Abteilung und Diskurs-Formate
  • Errichtung einer echten, gut ausgestatteten Investigativ-Abteilung zur besseren Wahrnehmung der demokratischen Kontrollfunktion
  • Abbau von reinen Unterhaltungsformaten ohne erkennbaren Public Value
  • Abschichten von Zukäufen, die der freie, private Medienmarkt ebenso gut erledigen kann 

ORF-Gesetz:

  • Aktives Lobbying für betriebswirtschaftlichen Spielraum, Aufhebung von technologischen Einschränkungen, eine Neuordnung und Entpolitisierung der gremialen Struktur und eine faires Finanzierungsmodell (Medienabgabe)

 

Zum Abschluss

Auch wenn ich meine Gedanken zu Medienpolitik und der Errichtung eines Public-Value-Medienhaus bei den schon bekannten Kandidat:innen für die Generaldirektion so nicht wiederfinde, sind diesen die meisten Ideen davon nicht völlig fremd. Alexander Wrabetz etwa veröffentlichte genau vor einem Jahr „12 Thesen zum Medienstandort Österreich“. Sein Befund orientiert sich an der Faktenlage, seine Schlüsse teile ich nur bedingt. Aber ungeachtet vorhandener inhaltlicher Übereinstimmungen sind kaum Handlungen oder konkrete Änderungen, die sich aus seinen Thesen bislang ergeben haben, zu sehen. Es bleibt zu befürchten, dass auch in der nächsten Funktionsperiode keine tiefgreifenden, aber notwendigen Transformationen mit dem klaren Ziel einer echten, strukturellen Neuaufstellung des ORF stattfinden werden. Wer Wrabetz herausfordert, müsste eigentlich, um zu reüssieren, klare Reformen skizzieren und ein visionäres Bild eines ORF für das 21. Jahrhundert zeichnen. Aber da der ganze Prozess zur Vorwahl, Wahl und Bestellung ohnehin nur ein Politikum ist, werden konzeptionelle Überlegungen, die auf eine schleichende Modernisierung mit klingenden Überschriften beschränkt sind, vollkommen ausreichend sein, um das Hearing im August zu übertauchen.

Alexander Wrabetz, der schon den ORF 1 soweit in die Farbe der neuen Kanzlerpartei getaucht hat, dass die ÖFB-Auswärtsdressen farblos wirken, hat sicher noch ein paar Asse eingesteckt, die ihm vielleicht doch eine vierte Funktionsperiode bescheren. Wenn diese nicht stechen, dann wird wohl Roland Weißmann vom „Freund:innenkreis“ schwarzer Stiftungsräte in die Position des Generaldirektors gehievt.

 

Fortsetzung: Medienpolitisches Ödland

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