Kurz, Kopftuch und Kreuzpflicht

Sebastian Kurz will also ein Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst, vor allem im “Schulbereich”. Kreuze im Klassenzimmer seien aber als “historische gewachsene Kultur” kein Thema, auch weil sie dort “verfassungsrechtlich abgesichert” sind.
   
   
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OK. Sehen wir uns einmal ganz nüchtern an, was dieser Vorschlag bedeutet und wie er tatsächlich gemeint ist. Und wir halten fest: es geht ums Kopftuch, nicht um Niqab oder Burka.
   
   
1) Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst
   
Es liegt selbstverständlich im Ermessen des Arbeitgebers, sinnvolle Bekleidungsvorschriften zu erlassen. Das gilt natürlich auch für den öffentlichen Dienst. Was hier diskriminierend bzw. angemessen ist, ist dann im Einzelfall zu entscheiden. Ein Turban kann z. B. unter einer Dienstkappe oder einem Helm ein Problem sein, im Büro ist er das vermutlich aber nicht.
Auch Bekleidung mit religiösem Hintergrund kann in manchen Jobs unpraktisch oder unangemessen und deswegen eingeschränkt sein. Religion ist per se kein Freibrief, alles tragen (oder weglassen) zu dürfen.
 
Wie argumentiert Kurz sein geplantes Verbot?
Vor allem für den Schulbereich kann sich Kurz ein solches Kopftuchverbot vorstellen. “Weil es dort um Vorbildwirkung ein Einflussnahme auf junge Menschen geht. Österreich ist zwar ein religionsfreundlicher, aber auch ein säkulärer Staat”, so Kurz.
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Seine Aussagen en detail:
“Vorbildwirkung und Einflussnahme”
Das heißt konkret: Er meint anscheinend, das Kopftuch sei ein schlechter Einfluss bzw. Vorbild.
Das ist eine Haltungsfrage. Nach seiner Logik müsste das dann aber auch für andere am Körper getragene Symbole wie z. B. große Kreuze gelten. Und ein Kopftuchverbot darf bei einer derartigen Begründung aus zwei Gründen auch nicht auf den öffentlichen Dienst beschränkt bleiben.
a) Wenn es um Einfluss und Vorbildwirkung geht, dann hat dieses Argument allgemein gültige Wirkung für den Bildungsbereich. Ein Kopftuchverbot müsste dann auch z. B. für katholische Privatschulen gelten. Nonnen wären von diesem Verbot dann auch erfasst. Wenn “Einfluss und Vorbildwirkung” eines Kopftuches ein bzw. das Argument für ein Verbot sind, dann ist das natürlich auf jede Schule anzuwenden, ungeachtet dessen, warum die Person Kopftuch trägt. Auch ob der Grund in Religion oder Tradition zu finden ist, ist unerheblich. (Nota bene: Wir bewegen uns hier in der Logik von Sebastian Kurz.)
b) Öffentliche Finanzierung: Die Bestimmungen, die für den öffentlichen Dienst gelten, sollten dann auch auf Institutionen, die mit Steuergeld finanziert werden, angewendet werden. Da sind Ordensspitäler genauso betroffen, wie konfessionelle Schulen.
“Österreich ist religionsfreundlich”
Das stimmt und stimmt nicht. Österreich bevorzugt 16 Kirchen und Religionsgemeinschaften durch Anerkennung und macht sie damit de facto zu “Staatsreligionen”. Damit werden alle anderen religiösen Weltanschauungen diskriminiert, alle nicht-religiöse Weltanschauungen sowieso.
Religionsfreiheit ist dadurch natürlich nicht gegeben, sondern eingeschränkt, da nur die Zugehörigkeit zu einer der “Staatsreligionen” alle Freiheiten zugänglich macht.
Österreich ist ein “säkularer Staat”
In der Praxis ist das weitgehend richtig. Tatsächlich gibt es aber noch immer ein willkürlich, historisch gewachsenes Bevorzugungssystem (siehe oben: 16 “Staatsreligionen”) mit einer Sonderstellung der römisch-katholischen Kirche innerhalb dieser Gruppe.
   
2) Kreuz und Kopftuch
   
Bei dem Vergleich mit den Kreuzen gibt es tatsächlich mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Es ist schon ein Unterschied, ob eine Person oder ein öffentliches Gebäude ein Kreuz oder Kopftuch trägt. Hier kann tatsächlich auch mit der persönlichen Religionsfreiheit argumentiert werden, die nicht sinnlos eingeschränkt werden darf. Für eine Mauer gibt es diese Freiheit nicht.
Damit ist noch keine Bewertung verbunden, es sei nur erwähnt, dass wer das eine verbieten will, nicht notwendigerweise das andere verbieten muss. Es darf aber gefragt werden, ob es im gegenständlichen Fall nicht umgekehrt sein sollte.
   
   
3) Kreuzpflicht
   
Sebastian Kurz beruft sich auch auf die “verfassungsrechtliche Absicherung” der Kreuze in den Schulen. Unabhängig von der Präzision dieser Formulierung, ist das kein Argument.
Ja, wir wissen, dass es mit dem Konkordat, den Schulgesetzen, einem EGMR-Urteil etc. diese “Absicherungen” gibt. Aber gerade, wenn jemand, ein Minister, einen legislativen Vorschlag macht, der diesen Bereich verändert, kann er ja nicht damit argumentieren, dass hier alles abgesichert ist. Das ist paradox, denn damit wäre jede Änderung verunmöglicht.
Festzuhalten ist hier auch, dass es sich beim Kreuz im Klassenzimmer, um eine gesetzliche Pflicht handelt, die kritisiert wird. Wir sprechen in der Kreuzdebatte primär nicht darüber, ob ein Kreuz an der Wand hängt, sondern über die gesetzliche Verpflichtung, dass es dort hängen muss.
Diese ist nicht nur nicht zeitgemäß, sondern steht der Religionsfreiheit, durch die Bevorzugung von einigen Religionen und der damit einhergehenden Einschränkung anderer, (immer schon) grundsätzlich entgegen. Heben wir einmal diesen Zwang auf, dann können wir darüber reden, ob ein Kreuz in einem Klassenzimmer angemessen ist. Eine Kopftuchvorschrift gibt es indes nirgends.
 
4) Fazit: Was will Kurz?
 
Kurz will keinen Schritt Richtung Trennung von Staat und Religion setzen. Kurz will kein Mehr an Säkularität. Er will auch kein Level-Playing-Field der Religionen, geschweige denn  Gleichbehandlung von religiösen und nicht-religiösen Weltanschauungen.
Kurz will sich und Österreich, wie schon mit dem Islamgesetz (ausführliche Kritik hier), möglichst scharf vom Islam abgrenzen. Das ist keine Lösung von Problemen, die von Religion zumindest mitverursacht werden.
 
Besser wäre echte Laizität.
 
Laizität bedeutet staatliche Neutralität in Bezug auf Religion und Weltanschauung. Sie ist eine Voraussetzung für Demokratie. Sie gewährleistet Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Nach dem laizistischen Prinzip maßt sich der Staat keine Entscheidung in Bezug auf persönlichen Glauben an. Er definiert Glaube und Weltanschauung als frei wählbare Privatsache.
Für eine moderne Lösung sind aus meiner Sicht folgende drei Eckpunkte relevant:

  1. 1. Respekt vor dem Recht, die Weltanschauung/Religion selbst zu wählen.
  2. 2. Respekt vor dem Recht, die persönliche Weltanschauung/Religion im für alle gleichermaßen gültigen Rechtsrahmen zu leben.
  3. 3. Keine Toleranz hinsichtlich der Forderung einzelner Weltanschauungen/Religionen nach exklusiven Sonderrechten.

Laizität – und nur Laizität – gewährleistet ein System, das allen drei Eckpunkten gerecht wird. Laizität ist völlig unabhängig von Atheismus oder Glaube. Beide Überzeugungen stehen in keinem Widerspruch dazu, gesetzt den Fall, keine der beiden nimmt ein fundamentalistisches Ausmaß an, erhebt sich also selbst zur unverrückbaren Wahrheit.

3 Comments

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Marcel Mild
January 7, 2017 at 16:14

Interessant.
Wer oder was entscheidet über das fundamentalistische Ausmaß des Glaubens? Bzw. wann und mit welchen Konsequenzen?

Xristoph Hintermüller
January 7, 2017 at 19:36

Was will kurz: Einflußnahme auf den Seelsorgemarkt zu Gunsten seit mehr als tausend Jahren alt eingesessener Großkonzerne und globaler Player.
In dem Thema muß man klar zwischen drei Ebenen trennen:
1) Glaube/Persönliche Überzeugung = integraler Bestandteil eines bestimmten Menschen
2) Religion faßt überdeckende, einander gleiche Überzeugungen verständlich für alle zusammen und fettet sie mit Ritualen zur Wiederkennung und Gemeinschaftsbildung auf
3) Seelsorgeunternehmen die mit teilweise fragwürdigen Methoden und Mitteln versuchen Generationen übergreifende Kundenbindung zu erreichen und mit unzeitgemäßen Betriebsvereinbarungen Mitarbeiter lebenslang zu binden und mit den wohl drastischsten Kartell-mäßig abgesprochenen Konkurrenzklauseln am Weggang vom Unternehmen zu hindern.
Und Kurz will einfach das Monopol, die Marktaufteilung der Christlichen Seelsorgeunternehmen aka. Kirchen schützen, ihnen die Gratis Werbemöglichkeiten in den Schulen exklusiv zugestehen und verhindern, daß andere Unternehmen deren Seelsorgeprodukte auf andere Religionen (Plattformen) setzen mittels Kunden-basiertes Guerilla Marketing hier das Monopol unterminieren.
Irgendwie erinnert mich das an Linux vs Windows (Microsoft), oder auch an die i-erie von Apple und die Ganze Schiedsgerichts Sache und den Investorenschutz.
Was will daher Kurz: Investorenschutz für die christlichen Seelsorgekonzerne. Und da man im Concordat vergessen hat Schiedsgerichte festzuschreiben, weil man dachte, die braucht man nicht, oder die Juristen noch Gerechtigkeits verliebte, der Realität des Wirtschaftens ferne Nerds waren, versucht er eben jetzt nach zu bessern, auf zugegeben stümperhafte und fragwürdige Weise. Aber was in der restlichen Wirtschaft recht und billig ist, soll im Seelsorge Markt, zugegeben einem der letzten (teil-)monopolisierten und geschützten Wirtschaftsbereiche, auf einmal anrüchig und fragwürdig sein? Investorenschutz für alle oder keinem.

January 8, 2017 at 18:36
– In reply to: Xristoph Hintermüller

Sehr schöne Kategorisierung. Gefällt mir gut.

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