Ein Antwort-Gesetz für Muslime

Das Islamgesetz ist der Versuch, einen österreichischen Islam zu schaffen.
Anfang 2015 wird das Islamgesetz durch das Parlament getrieben. Es muss jetzt schnell gehen, denn dieses Gesetz ist laut Reinhold Lopatka „eine entsprechende Antwort” auf den Terrorismus des Islamischen Staats. Dass diese Antwort auf den Terrorismus die eigentliche Motivation für dieses Gesetz ist, stand einige Monate nur als Verdacht im Raum, zwischenzeitlich hat der ÖVP-Klubobmann Anfang November diesen Verdacht im Plenum bestätigt. Das neue Islamgesetz ist folgerichtig im Bündel mit den drei anderen bereits beschlossenen und de facto wirkungslosen Anti-Terror-Gesetzen und -Novellen (Symbole-Gesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz, Grenzkontrollgesetz) zu sehen.
Die Regierung hat einen Zusammenhang zwischen islamischen Organisationen im Inland und terroristischen Aktivitäten im Nahen Osten festgestellt und reagiert. Polizeiliche Ermittlungen werden mit Gesetzesinitiativen begleitet. Die legistische „Antwort“ mit dem nunmehr „beschlussreifen Entwurf“ eines neuen Islamgesetzes trifft aber die eindeutig falschen: nämlich Muslime, die in Österreich leben und Organisationen, die weder für den Terror verantwortlich sind, noch dafür pauschal verdächtigt werden dürfen, selbst wenn einige Muslime tatsächlich an den Kampfhandlungen teilnehmen. Es gibt aus laizistischer Sicht tatsächlich viel am Islam und auch seinen Institutionen in Österreich zu kritisieren und Muslime müssen sich dieser Kritik genauso stellen, wie Angehörige anderer Religionsgemeinschaften auch. Der Hauptadressat laizistischer Kritik bleibt aber tatsächlich die demokratische Republik und deren völlig willkürliche und unausgewogene Religionsgesetzgebung, die im Widerspruch zu den Grundlagen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht.
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Ein österreichischer Islam

Während unter den 16 anerkannten Religionsgemeinschaften eine völlig erratische Unsystematik aus Privilegien herrscht, soll das Islamgesetz dazu benützt werden, eine Religionsgemeinschaft gefügig zu machen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll ein österreichischer Islam geschaffen werden, der vom Ausland isoliert ist (Finanzierungsverbot, deutsche Sprache) und im Inland kontrolliert werden kann (Ausbildung, Lehre, weitreichende Eingriffe in die Institutionen).
Dass dieses Unterfangen als Maßnahme gegen den Terror auch dauerhaft nicht funktionieren kann, ist evident. Einzelne Radikalisierte werden sich einfach aus den Institutionen zurückziehen, sofern sie überhaupt jemals dort erfasst oder anzutreffen waren.
Als Erfüllungsgehilfe für die Pläne der Regierung wurde der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) Fuat Sanaç auserkoren, der das Gesetz so gar nicht im Sinne jener „ausgehandelt“ hat, die er vertritt – nämlich laut Verfassung der IGGiÖ alle Muslime, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Aus Sicht anderer islamischer Organisationen ist das nicht nur kritikwürdig, sondern skandalös. Die Aufforderungen zum Rücktritt wurden bereits ausgesprochen. Freilich ist auch dieser Konflikt innerreligiös zu klären und sei an dieser Stelle nur als Beobachtung wiedergegeben.

„Anti-Terrorgesetz“

Aus demokratischer Sicht ist, neben der Tatsache, dass es überhaupt Religionsgesetze gibt, jedenfalls zu kritisieren, dass dieses Islamgesetz als „Anti-Terrorgesetz“ (bzw. Antwort-Gesetz laut Lopatka) instrumentalisiert und wahrscheinlich wirkungslos sein wird. Es wirkt diskriminierend, weil es gleichheitswidrig ist. Es unterstellt Muslimen, leichter zum Gesetzesbruch zu neigen und stellt sie damit unter Generalverdacht. Es dürfte außerdem, wie die Kritik sämtlicher sich dazu artikulierender Religionsrechtler nahelegt, legistisch unausgereift sein. Und es beweist einmal mehr, wie sorglos mit dem vorgeblich so wichtigen Thema Religion und Weltanschauung umgegangen wird. Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit sind in der Praxis nichts weiter als hohle Phrasen, die mit jeder x-beliebigen Metapher bespielt werden können, die politisch opportun ist.
 
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