Das wird man ja nicht sagen dürfen

Dieser Beitrag erschien in geringfügig gekürzter Fassung in der Kleinen Zeitung vom 6. Jänner 2016
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Die Pastafaris, die Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (FSM) schmücken am 5. Jänner ihre Türstöcke mit einem „20 F+S+M 16“. Es ist der Tag der „Eiligen Drei Köche“, Fusilli, Spaghetti und Maccheroni. Fühlen sich Katholiken, die heute am Dreikönigsfest eine ähnliche Tradition feiern, dadurch beleidigt? Ist das Satire, Religionskritik oder gar Verhetzung?


Auch wenn Kurt Tucholsky an dieser Stelle bis zur Unerträglichkeit bemüht wird: Satire darf sicher nicht alles. Es gibt nämlich keinen vernünftigen Grund, die Meinungsfreiheit für andere dadurch einzuschränken, dass Kunst und Kultus hier eine Sonderstellung einnehmen, weil ihr Recht auf freie Meinungsäußerung (Satire) oder ihr Recht diese zu beschneiden (Religion) weitergehender ist.
Prinzipiell soll jeder alles sagen dürfen. Einschränkungen dieses Rechts – sofern überhaupt notwendig – können nur für alle gleichermaßen gelten.

Toleranz für Extrawürste

Es gibt nämlich auch keinen vernünftigen Grund Ausnahmen aus Gesetzen zu tolerieren, die für alle gleiche Gültigkeit haben. Toleranz bedeutet in diesem Sinn nämlich nicht, das Recht des anderen zu respektieren oder gar seinem Verhalten indifferent gegenüber zu stehen. Die hier vor allem von Religion eingeforderte Toleranz bedeutet, für sich exklusive gesetzliche Ausnahmen in Anspruch zu nehmen. Religiöse Gefühle genießen doch einen besonderen Schutz? Sind sie nicht sogar strafrechtlich immunisiert? Das wäre kein Zufall, denn das Strafgesetzbuch ist der letzte Rückzugsort der Religion, deren argumentative Immunisierung gegen Logik und Evidenz mit dem Verweis auf die Unbeweisbarkeit des Übernatürlichen längst vom Virus der Aufklärung hinweggefegt wurde. Es bleibt also nichts anderes übrig, als für den religiösen Rest-Totalitarismus einen Ort zu suchen, der davon unberührt bleibt. Mit dem § 188 StGB wurde dieser gefunden.
Scheinbar. Denn die Ironie an der Geschichte ist, dass der sogenannte Blasphemie-Paragraph in aller Regel falsch interpretiert wird (siehe auch “Ist der Blasphemie-Paragraph religionsfeindlich?“). Sinngemäß und kurz zusammengefasst lautet der Text: Wer Religion verspottet und damit berechtigtes Ärgernis erregt, wird bestraft.

Religiöse Gewaltreaktion

Der Gesetzgeber stellt also gar nicht die religiösen Gefühle unter die geistige Käseglocke, sondern legt nahe, dass eine Herausforderung dieser Gefühle zu einer mitunter gewalttätigen Reaktion führt. Wer Religion und ihre Anhänger provoziert, muss gefälligst damit rechnen, dass es tuscht. Das beweist nicht nur das Attentat auf Charlie Hebdo, das sich am 7.1. zum ersten Mal jährt.
Der Blasphemie-Paragraph schützt also nicht Religion, sondern den öffentlichen Frieden, der durch die Religionsausübenden gestört wird. Bestraft werden – sozusagen präventiv – die vermeintlichen Verursacher.
Diese Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung der eigenen Kränkung, die ja in anderen Lebensbereichen wie Sport, Politik oder Kultur, wo ja Spott und Häme auch in Form persönlicher Untergriffe auf der Tagesordnung stehen, völlig undenkbar wäre, ist im Kern natürlich problematisch. Der deutsche Philosoph Michael Schmidt-Salomon meint, dass damit der Fanatismus der Fundamentalisten belohnt würde. Es wird natürlich keine gewalttätige Reaktion legitimiert, aber sie wird im Gesetz als „berechtigtes Ärgernis“ qualifiziert. Schuld ist der Provokateur.
Offensichtlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich Religion leicht oder leichter zu Gewalttaten provozieren lässt, sonst bestünde keine Notwendigkeit diese Bestimmung aufrecht zu erhalten.

Darf man also alles und jeden verspotten?

Es gibt mehr als ausreichende, gesetzliche Bestimmungen, die Beschimpfungen, Beleidigungen und Verhetzung unter Strafe stellen. Damit sind selbstverständlich auch alle Delikte umfasst, die sich gegen Religionsgemeinschaften und Gläubige richten.
Aber abgesehen von gesetzlichen Regelungen ist die Frage nach den ethischen Grenzen der Meinungsfreiheit viel interessanter. Nicht alles, was als Beleidigung aufgefasst wird, ist auch als solche gemeint. Eine wesentliche Funktion von Satire ist Kritik. Der Spott richtet sich in der Regel an die Mächtigen, oder wie im Fall der Religionsgemeinschaften, an solche, die Sonderrechte ohne sachliche Grundlage ausüben dürfen. Mit dem Wegfall dieser Rechte verlöre ein guter Teil der satirischen Kritik völlig ihren Reiz.
Dass Satire die Grenzen des guten Geschmacks regelmäßig überschreitet, ist in aller Regel kein Problem, wenn nicht sogar existenziell notwendig. Problematisch wird es immer nur dann, wenn Satire nicht als solche verstanden wird. Eine schlimmere Plage sind nur noch jene, die Satire in ihrer Intention zwar verstehen und dann bewusst, um sich empören zu können, die beleidigte Leberwurst spielen.

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