PStSG – kein unausgereiftes Staatsschutzgesetz bitte
Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) soll, wohl als Reaktion auf #ParisAttacks möglichst schnell durchs Parlament getragen werden.
Wer am Sonntag eine Pressekonferenz einberuft, hat es wirklich eilig oder möchte einen besonderen Punkt landen.
Die Regierungsparteien meinen es also gestern geschafft zu haben. UFBM Mikl-Leitner spricht von einem Durchbruch für modernen Staatsschutz.
Die von der Innenministerin angekündigten Gespräche mit allen Parteien haben natürlich bisher nicht stattgefunden, denn “alle” würde auch NEOS bedeuten und wir waren definitiv nicht dabei. Aber es ist auch eher davon auszugehen, dass “alle” auf “alle notwendigen” also rot und schwarz beschränkt war und die Opposition im Ausschuss kurz Stellung nehmen darf. Die vorherige “breite Einbindung” (Mikl-Leitner) des Parlaments darf man sich auch eher als eine geführte Wanderung durch einen Potemkin’schen Informationspfad vorstellen.
Wie sieht also der neue Entwurf aus? Das wissen wir noch nicht. Zur Zeit liegt noch nichts vor außer inhaltliche Ankündigungen im Rahmen einer Pressekonferenz. Und auch wenn der Entwurf von der ersten Version im Frühling mit der zweiten Version des Sommers stark entschärft wurde, dürfte sich mit dem jetzigen Abänderungsantrag, trotz gradueller Verbesserungen, nicht viel ändern.
Prinzipiell stehen wir einem derartigen Gesetz unter gewissen Vorbedingungen positiv gegenüber. Wir sehen die Notwendigkeit für das PStSG schon alleine wegen der Trennung nachrichtendienstlicher Tätigkeiten und polizeilicher Ermittlungsarbeit. Aber einige Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden: Gibt es nicht schon ausreichend Befugnisse? Welche Überwachungsmaßnahmen bestehen bereits? Welche davon sind noch notwendig? Welche modernen Methoden zur fokussierten Überwachung gibt es und können diese im Rahmen bestehender Befugnisse umgesetzt werden? Wie sieht es aus mit dem Freiheitssaldo?
Ein derartiges Gesetz braucht auch eine begleitende Überwachungsgesamtrechnung. (Die brauchen wir auch ohne das PStSG jedenfalls.)
Kurz zusammgefasst, welche Dinge aus meiner Sicht u. a. noch verhandelt werden müssen:
- Überwachungsgesamtrechnung
- Präziser, eng gefasster Deliktkatalog
- Begriffliche Konkretisierungen (verfassungsgefährdender Angriff, wahrscheinliche Gefährdung)
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Austausch von nachrichtendienstlichen Daten auf europäischer Ebene
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Klare Regelung zur Datenhaltung ohne missbräuchliches Abdriften in eine Vorratsdatenspeicherung
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Verbesserte parlamentarische Kontrolle (event. Nachrichtendienstausschuss)
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Rechtsschutzbeauftragter nur mit echter richterlicher Kontrolle
- Evaluierung moderner Methoden zur Fokusüberwachung in Echtzeit
Die Furcht vor dem Terror ist kein Grund dafür überhastet ein unausgereiftes Gesetz zu beschließen. Ermittlung und Prävention werden auch ohne ein neues Gesetz nicht behindert.