Warum es das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien gibt

Der Staat privilegiert Menschen, deren religiöse Weltanschauung gesetzlich anerkannt ist gegenüber jenen, deren Weltanschauung nicht gesetzlich anerkannt ist und zieht damit eine willkürliche Grenze durch die Bevölkerung.
In Österreich sind Staat und Religion – verglichen zur Vergangenheit und bestehenden, mittelalterlichen Systemen in anderen Teilen der Welt – natürlich weitgehend von einander getrennt. Religion hat keine formale Macht mehr, sie ist aber in ihrer organisierten Form zweifelsohne ein bestimmender gesellschaftlicher Faktor. So ist es ganz natürlich, dass Menschen, also auch Politiker entlang ihres christlichen, jüdischen, hinduistischen, usw. Wertesystems Entscheidungen treffen. Das alleine ist noch kein Problem, wenn politische Entscheidungen im Einklang mit Gesetzen und demokratischen Grundprinzipien getroffen werden und sich der Staat selbst gegenüber Religion und Weltanschauung neutral verhält.
Die Republik Österreich sieht Religion aber nicht als Privatsache und versucht weltanschaulich-religiöse Neutralität durch ein Staatsreligionen-System zu gewährleisten. Konkret besteht die Möglichkeit einer gesetzlichen Anerkennung der Religionsgesellschaft, d. h. die früher auf die katholische Kirche eingeschränkten Sonderrechte wurden sukzessive auf andere Religionen ausgeweitet. Als diskriminierend wird dieses System nicht gesehen, weil ja jede Religion die gleichen, aber schwer erreichbaren Voraussetzungen für diese Anerkennung hat. Das wird von Religionsrechtlern wie Richard Potz ebenso kritisiert wie die Tatsache, dass Nicht-Religiöse und Konfessionsfreie gleich gar nicht berücksichtigt werden (1).
Dieses Modell scheitert also an Theorie und Praxis, weil

  1. die Voraussetzungen zur Anerkennung von kaum einer weiteren als den derzeit 14 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften erfüllt werden können,
  2. der Zugang zu diesem privilegierten Status überhaupt nur für religiöse Weltanschauungen möglich ist, d. h. gut ein Viertel der Bevölkerung ist als Konfessionsfreie davon schon theoretisch ausgeschlossen,
  3. natürlich jede einzelne Weltanschauung bis auf die Ebene des einzelnen Individuums berücksichtigt werden müsste, damit dieses System nicht diskriminierend ist.

Die Folge ist eine diskriminierende Trennung der Bevölkerung nach willkürlichen Maßstäben. Das ist ungerecht, weil es dem demokratischen Grundprinzip der Egalität widerspricht. Wer den richtigen, d. h. anerkannten Glauben hat, wird bevorzugt, wer den falschen oder keinen Glauben hat, wird benachteiligt.
Nur Laizität, d. h. die weltanschauliche Neutralität des Staates kann Religions- und Weltanschauungsfreiheit gewährleisten.
Das ist die zentrale Forderung unseres Volksbegehrens.

(© Jasmin Ahmadi)
(© Jasmin Ahmadi)

 
Was sind nun die Privilegien?
Die gesetzliche Anerkennung einer religiösen Weltanschauung führt zu den besonderen Rechten bzw. Privilegien, die auf viele Bundes- und Landesgesetze verteilt sind.
Es gibt natürlich kein Kirchenprivilegien-Gesetz, das eine Liste aller Besserstellungen enthält. Einige wichtige Punkte sind hier zusammengefasst. Wesentlich ist, dass sich das Volksbegehren nicht inhaltlich und selektiv gegen die Privilegien richtet, sondern sie in ihrer Gesamtheit als undemokratisch ansieht.
Die Forderungen des Volksbegehrens sind in drei Hauptpunkten widergespiegelt:
1)   Laizität: Klare Trennung von Staat und Religion
Das einleitend ausgeführte Demokratie-Defizit kann nur behoben werden, wenn sich der Staat in Bezug auf Religion und Weltanschauung neutral verhält. Ein geförderter Status, der in der Praxis nur von sehr wenigen Religionen erreicht werden kann und nicht-religiöse Weltanschauungen per se ausschließt ist undemokratisch.
Die Religionszugehörigkeit seiner Bürger muss für den Staat irrelevant sein.
Religion ist Privatsache. Sie kann ebensowenig wie Herkunft, Augenfarbe, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, usw. dazu dienen Menschen zu kategorisieren und rechtlich zu privilegieren oder diskriminieren.
Privatsache heißt übrigens nicht, dass Glauben und Religionsausübung aus der Öffentlichkeit verbannt werden, sondern nur dass sie in öffentlichen Institutionen keine Relevanz haben.
Die Streichung der Privilegien ist eine unvermeidliche Konsequenz einer klaren Trennung von Staat und Religion.
2)   Reduktion der Subventionen an die Religionsgesellschaften
Wir alle zahlen alle Kirchensteuer. Natürlich nicht in Form eines Kirchenbeitrags, aber aus Steuermitteln, die wir alle aufbringen, werden die Kirchen und Religionsgesellschaften mit 3.8 Milliarden pro Jahr unterstützt. Eine genaue Aufschlüsselung der Summe ist in dem Buch “Gottes Werk und unser Beitrag. Kirchenfinanzierung in Österreich.“  (Czernin Verlag) von Carsten Frerk und Christoph Baumgarten zu finden.
Alle diese Zahlungen sind sachlich fragwürdig. Jene, wo eine bezahlte Dienstleistung gegenübersteht, sind mit arbeitsrechtlichen Einschränkungen (Sozialdumping) verbunden, die der Staat, der ja die Gelder praktisch zur Gänze zur Verfügung stellt, nicht tolerieren darf.
3) Staatliche Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen
Der letzte Punkt betrifft ausschließlich die katholische Kirche, in deren Reihen die Fälle sexueller Misshandlung ein Ausmaß annimmt, das von staatlicher Seite nicht ignoriert werden darf. Auch wenn diese Fälle formal oft verjährt sind, muss hier von staatlicher Seite aufgeklärt werden. In jeder anderen Organisation käme es zu Ermittlungen, Hausdurchsuchungen (wie das auch in anderen Ländern passiert), etc.
In Österreich darf die Kirche mit wohlwollender Unterstützung der Regierung die systematischen Verbrechen von sexueller Gewalt und Machtmissbrauch selbst aufarbeiten und damit weiter kontrollieren. Opfer werden mit geringen Beträgen entschädigt,  die Täter werden bestenfalls versetzt. Die zu den Fällen vorhandenen Akten werden auf Anweisung von Joseph Ratzinger (seit 2001) im Vatikan versteckt.
Wir sind angetreten, um diese Demokratie-Defizite zu beheben.
Deswegen gibt es dieses Volkbegehren.
 
(1) Kalb/Potz/Schinkele: Religionsrecht (Wien 2003), S. 117

5 Comments

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michael haas
March 24, 2013 at 09:18

absatz 5 müsste es heissen ….”widerspricht”

March 24, 2013 at 09:23

Ups. Danke! Korrigiert.

Alexander Schratt
March 24, 2013 at 11:46

Das einzige, was mich stört, und mich sogar überlegen lässt, ob ich üerhaupt unterschrieben soll, ist das Wort “Kirche” oder “kirchlich”. Es sind damit die nicht-christlichen Religionsgemeinschaften, die von den Privilegien genauso profitieren (besonders im Schulbereich) kaum umfasst. Das gilt besonders für den Islam, dessen problematische Verbreitung durch die Privilegien für anerkannte Religionsgemeinschaften (besonders die IGGiÖ) gefördert wird. Warum wurde also nicht Kirche/kirchlich” durch “Religion/religiös” ersetzt?

March 24, 2013 at 16:33

Alexander: Mit “Kirche” sind alle 14 gesetzlich anerkannten “Kirchen und Religionsgesellschaften” gemeint. Das ist der juristische Begriff, der Islam, Buddhismus, etc. natürlich auch umfasst.
Ich hoffe deine Unterschrift scheitert nicht tatsächlich an der verkürzten Wortwahl.

Brigitte Graf
May 1, 2013 at 06:32

Also:
1: fehlen mir für so an den Haaren herbeigeführten Aussagen dementsprechende Belege oder Dokumente die die Begründung bezeugen,
2: wenn ich das so verstanden habe, scheint es so, das der Verdacht besteht, die Kirche hätte sich in der Nazi Zeit Geld angeeignet, weil der Zuwachs an Mitgliedern sehr groß war.. nehme ich jetzt einmal an… nun dann kann ich aus meiner Logik nur Folgendes vermitteln: In Zeiten jedes Krieges, ist Glaube das EINZIGE was die Menschen dazu bringt Hoffnung auf bessere Zeiten zu haben… ich glaube mehr, muss ich hier wirklich nicht erklären.
3: Ist der Österreichische Staat nicht auf Demokratie aufgebaut, und wenn man die Presse von letztem Freitag (?) gelesen hätte, würde man wissen, dass der Föderalismus die Politik Österreichs geprägt hat!
Eine Wutenbrannte!

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