Religionsfreiheit (Beitrag für Wina)

Die Anfrage von Wina sollte auf diese Fragen eingehen:

– Wo beginnt für Sie Religionsfreiheit?
– Wo endet für Sie Religionsfreiheit?
– Wie sichtbar darf Religion sein?

Das habe ich geschickt:
Weltanschauungsfreiheit ist heute Seidank eine Selbstverständlichkeit. Das Recht ein individuell selbstbestimmtes Leben zu führen und diese Überzeugung öffentlich (auch in Gemeinschaft) zu zeigen, ist unumstritten. Die Grenzen dieses Bündels an Freiheiten (Bekenntnisfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, etc.) sind für alle genau dort erreicht, wo gültige staatliche Gesetze überschritten werden. Diese gesetzliche Einfriedung unterliegt einer permanenten Entwicklung. Dabei ist zu beachten, dass für keine Weltanschauung – egal ob religiös oder nicht – exklusive Ausnahmen gemacht werden. In Österreich mit seinen 16 privilegierten Religionen ist das – sogar rechtlich abgestuft – leider dennoch der Fall.
Die begriffliche Sonderstellung der Religion im Terminus Religionsfreiheit ist überholt, weil sie eine Überlegenheit von Religion gegenüber anderen Weltanschauungen impliziert und heute in der Regel nur mehr dazu dient, dass sich Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder exklusive Ausnahmen aus sonst allgemein gültigen Gesetzen und besondere Rücksichtnahme ausbedingen.
 

1 Comment

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Humanist
March 11, 2017 at 19:27

Es gibt sogar schon eine Humanistische Religionsgesellschaft in Österreich: http://religion.humanistisch-leben.at

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