Festplattenabgabe: eine Raubsteuer für die Raubkopie
Mit einer Festplattenabgabe werden viele Menschen zukünftig mit hohen Zahlungen einen Schaden kompensieren, den sie gar nicht mehr zu verantworten haben, weil er de facto kaum mehr existiert.
Die geplante Urheberrechtsnovelle ist eine vertane Chance für die Urheber, den durch die Digitalisierung entstehenden Umsatzentgang in zeitgemäßer Art und Weise zu vergüten.
Reden wir endlich über den Unterschied zwischen Raubkopie[3] und Privatkopie.
Die Regierung hat einen Entwurf für eine Urheberrechtsnovelle vorlegt, der eine Speichermedienabgabe als Nachfolgeregelung für die Leerkassettenvergütung vorsieht.
Diese neue Steuer trifft Konsumenten in erklecklicher Höhe. Wir sprechen von einer Größenordnung[1] von ca. 20 Euro für eine externe Festplatte, eine Speicherkarte, ein Smartphone usw. Notwendig ist die Novellierung, neben einigen anderen Punkten, weil die Urheber seit Jahren mit einem beschleunigten Rückgang von Kompensationszahlungen aus dieser Abgabe konfrontiert sind.
Die Vergütung funktioniert immer schlechter und bald gar nicht mehr. Der Hut ist schon längst abgebrannt. Die Regierung hat das jahrelang (eigentlich mittlerweile jahrzehntelang) verschlafen und legt jetzt einen Entwurf vor, mit dem das Problem nicht gelöst werden kann und der in absehbarer Zeit den rechtlichen Zustand noch verschlimmern wird.
Privatkopievergütung
Im Kern des Problems liegt die Privatkopievergütung, die einen fairen Ausgleich schaffen soll zwischen den Urhebern und jenen, die Privatkopien anfertigen. Die Privatkopie ist insoweit klar definiert, als Verwechslungen mit Kopien aus fragwürdigen Quellen (oft mit der Bezeichnung „Raubkopie“ [3] versehen) weitgehend ausgeschlossen sind. Auch andere Verwertungsmodelle wie Lizenzen (bei bezahlten Downloads, Streaming, etc.) sind klar von der Privatkopie abgegrenzt.
Wenn privat kopiert wird – und dieser Vorgang ist per definitionem immer legal – entgeht den Urhebern Umsatz. Da die Privatkopie zum Eigenbedarf und zur limitierten Weitergabe aber sinnvoll ist, wird dieser Schaden pragmatisch in Kauf genommen und pauschal von den Nutzern kompensiert. Daraus entstand dereinst die Privatkopievergütung.
Das verchromte Zeitalter der Leerkassette
Früher war der Kompensationsmechanismus sehr einfach. Am Beispiel Musik ist es am besten zu erklären:
Es gab eine Vorlage, z. B eine Schallplatte oder eine Ausstrahlung in TV und Hörfunk, die aufgezeichnet (eigentlich sollte es dementsprechend auch Privataufzeichnung heißen) wurde. Die privat angefertigte Aufzeichnung auf einer Leerkassette wird in dem Vorgang zur Privatkopie. Wer das machen wollte, musste sich eine Kassette kaufen. Das ermöglichte eine extrem hohe Treffsicherheit, denn die Leerkassetten wurden fast nur zum Behufe der Privatkopie gekauft und sie waren auch fast das einzige Medium auf dem aufgezeichnet wurde. Der Schaden konnte noch dazu im richtigen Volumen punktgenau bei den Verursachern eingehoben werden. Alleine, was tatsächlich kopiert wurde, wusste niemand. Die Verteilung der gewonnen Einnahmen erledigten dann die Verwertungsgesellschaften und die Bezugsberechtigten waren mit dem Verteilungsschlüssel angeblich immer einverstanden. Auch damit, dass die Hälfte der Einnahmen auch gleich für die sogenannten SKE-Fonds abgezweigt wurde.
Dieses einfache System mit seiner recht willkürlichen Verteilungsgerechtigkeit funktioniert nun nicht mehr.
Durch die Digitalisierung und Vernetzung entstehen statt Aufzeichnungen eigentlich Klone bzw. Vervielfältigungen der Vorlage, die ganz leicht durch die ganze Welt geschickt werden können. Das begünstigt zunächst die Privatkopie. Aber der Schein trügt, denn die Zahl der legalen Vorlagen nimmt ab: kopiergeschützte Tonträger, Streamingangebote, o. ä. führen zu keinen Privatkopien und sind damit auch nicht vergütungsfähig.
Zudem dreht sich das Nutzungsverhalten in den letzten paar Jahren von Eigentum zu Zugang. Konkret: anstatt sich mühsam die Musik zu kopieren, wird sie einfach auf Spotify, TIDAL, Deezer, YouTube, etc. gestreamt.
Das Volumen der Privatkopie[2] nimmt stark ab. Und das eigentliche Problem – Privatkopien pauschal zu vergüten – existiert kaum mehr. Allerdings ist eine neues, viel größeres Problem dazugekommen: die Kopie aus fragwürdiger Quelle (a.k.a. „Raubkopie“[3]).
Und was wird tatsächlich gezahlt?
Mit der Festplattenabgabe wird, wenn auch nur teilweise, etwas kompensiert, das gar nicht kompensiert werden darf und worüber nicht so gerne gesprochen wird: die „Raubkopie“.
Die Privatkopie ist tot. Diese Einsicht, die auch bei den Lobbyisten der Festplattenabgabe längst gereift ist, wird tunlichst nicht artikuliert.
Lieber wird den Kulturschaffenden und Konsumenten absichtlich nicht erklärt, was eine Privatkopie ist, sodass sich die Begriffe Privatkopie und Raubkopie je nach Argumentationsnotstand anständig vermischen können.
Was dann genau kompensiert wird, wird dann gar mehr näher definiert, sondern schlicht „Privatkopie“ etikettiert, die als Chiffre für den entstandenen Schaden herhalten muss. Diese Vorgangsweise ist menschlich nachvollziehbar, weil die Urheber tatsächlich an diesem Punkt Verlierer des digitalen Wandels sind, dennoch ist es unredlich, weil das eigentliche Problem verschleiert wird .
Treffsicherheit no more
Schlimmer noch: Die Abgabe kann auch nicht mehr an dem Punkt eingehoben werden, an dem das Inkasso früher nahezu perfekt funktioniert hat. Leerkassetten wurden längst von digitalen Speichermedien abgelöst. Jetzt sind diese Medien aber keine monofunktionalen Analogspeicher mehr, sondern multifunktionale, versatile Speicher, die tatsächlich für alles andere (Software, Fotos, etc.) als Privatkopien[2] genützt werden. Es gibt auch viele Menschen, die auf ihren Speichermedien egal ob externe Festplatten, Speicher in Handys und Laptops, USB-Sticks, Speicherkarten etc. gar keine Privatkopien beherbergen. Aber es soll jeder, der eine Festplatte kauft, diese Abgabe entrichten.
Die Treffsicherheit ist extrem bescheiden. Im besten Fall zahlen dann viele, die auch tatsächlich zahlen sollten und auch sehr viele Nicht-Privatkopierer. Und zwar keine Bagatellbeträge, sondern stattliche Aufschläge in der Größenordnung von 20 Euro pro Speichermedium.[1]
Eine neue Kultursteuer
Der Kompromiss im Entwurf zur Urheberrechtsnovelle legt unter weitgehender Ausschaltung der Empirie[2] fest, wie hoch der Schaden insgesamt sein darf: nämlich maximal 29 Millionen. Dieses Volumen wird in zukünftigen Verhandlungen vermutlich einfach (~ inflationsangepasst) steigen.
Damit wird diese neue Abgabe zu einer Art Kultursteuer, die aber nur scheinbar verbrauchsorientiert eingehoben wird. Die wesentlichen Mängel (Treffsicherheit, Definitionsdefizit, unbekanntes Volumen, Verschleierung) sind oben beschrieben.
Der Vorteil für den Kulturminister: Er muss diese Steuer nicht aus dem Budget erhandeln, sondern kann sich auf einen geregelten Einhub verlassen. Damit die Höhe nicht in die Cirruswolken schießt, wird sie eben gedeckelt.
Wir können gerne über eine Kultursteuer reden. Kein Problem. Aber dann sprechen wir bitte über eine neue, klare Definition der Privatkopie und überlegen wir, wie diese Steuer tatsächlich sinnvoll eingehoben werden kann.
Die neue Privatkopie
Eine neue Form der Privatkopievergütung erfordert eine zeitgemäße Definition der Privatkopie, die auch eine Rechtsdurchsetzung möglich macht. Kopiervorgänge für den Eigenbedarf zu verbieten, ist unmöglich. Da der Eigenbedarf, also das Hören von Musik auch die zumindest vorübergehende Speicherung erfordert, sollte dieser Vorgang prinzipiell vergütungsfrei möglich sein, sonst ist ja die Nutzung verunmöglicht. Wir sprechen bei einer Neudefinition also bestenfalls davon, welche Vorlagen herangezogen werden dürfen und wo die Weitergabe ihr Ende findet.
Daran bemisst sich das Volumen der Nutzung – und wir sollten hier von Nutzung und nicht mehr von Schaden sprechen.
Wo könnte eingehoben werden
Die Möglichkeiten eine Vergütung einzuheben, können kaum unabhängig von der Definition und Reichweite der Privatkopie gestaltet werden. Dabei ist es aber weder sinnvoll möglich die Privatkopie zu verbieten, noch sämtliche Kopiervorgänge zu legalisieren.
Hier sind ein paar Ansätze als Diskussionsgrundlage:
1) Direktvergütung
Hier soll die Vergütung gleich beim In-Verkehr-Bringen der Vorlage eingehoben werden, d. h. wenn ich beispielsweise eine CD kaufe und damit die Vorlage in Verkehr bringe, dann wird die Abgabe gleich beim Verkauf der CD entrichtet (prozentuell vom Verkaufspreis). Gleiches gilt für TV und Hörfunk, wo die Sender die entsprechende Vergütung als In-Verkehr-Bringer abführen müssten.
2) Vergemeinschaftung
Da der Schaden volkswirtschaftlich doch eher gering ist, könnte der Betrag tatsächlich aus dem Budget kommen. Dann müssten zwar alle mitzahlen, aber die Größenordnung läge bei 0,25 Euro pro Person pro Monat. Die Treffsicherheit ist auch in diesem Fall nicht besonders gut ausgeprägt, aber wesentlich fairer als die überproportionale Belastung Einzelner durch eine Festplattenabgabe in weit höherem Ausmaß.
3) Ersatzleistung
Die Urheber verzichten auf ihren Anspruch aus der Privatkopie und handeln sich eine Kompensation unter anderem Titel in volkswirtschaftlich ähnlicher Größenordnung wie die jetzige Leerkassettenvergütung aus, z. B. einen Urheberabsetzbetrag.
Eine faire Vergütung kann in allen Fällen aber nur stattfinden, wenn das Ausmaß der Nutzung auch durch allgemein akzeptierte Studien[2] abgesichert ist. (Haben wir beantragt.) Die jetzt geplante Abgabe ist eine unseliges Amalgamat aus historischen Größenordnungen des Schadens und unzureichenden Definitionen der Privatkopie. Sie trifft wenige Nichtnutzer überproportional, sodass wir hier in Analogie zur „Raubkopie“[3] auch genauso gut von einer „Raubsteuer“ sprechen müssten.
Der Ärger der Urheber über die Geringschätzung ihrer Arbeit durch das Kopieren aus fragwürdiger Quelle ist nachvollziehbar. Dass sie jahrelang auf eine Lösung warten mussten, ist völlig indiskutabel. Sie sind diesem Entwurf damit ausgeliefert, wenn sie ihre Ansprüche noch irgendwie ins Trockene bringen wollen.
Die Konsumenten jetzt mit einer „Raubsteuer“ in Form der Festplattenabgabe zu bestrafen, ist hingegen ein Revanchefoul mit Kollateralschaden.
Was jetzt noch hilft, ist eine klar abgegrenzte Interimslösung (ohne Festplattenabgabe) während eine ehrliche Diskussion über eine sinnvolle Neuregelung stattfindet, die in maximal Jahresfrist als neuerliche Novellierung abgeschlossen ist.
[1] Zur Orientierung siehe Rechner auf festplattensteuer.at (mit den derzeit gültigen Zahlen) bzw. aktuelle Richtwerte auf festplattenabgabe.at – Disclaimer: Beide Plattformen wenden sich gegen die geplante Festplattenabgabe.
[2] Es gibt kein belastbares Zahlenmaterial in dieser Frage. Deswegen haben wir immer wieder die Durchführung einer Studie gefordert, damit wir in der Debatte einmal eine Grundlage haben.
[3] Ich weiß, dass viele auf den Begriff „Raubkopie“ allergisch reagieren. Aber in Ermangelung eines allgemein verständlichen Ersatzes verwende ich ihn auch.
2 Comments
Join the discussion and tell us your opinion.
Lieber Niko Alm,
Ihr ausführlicher Kommentar braucht ein paar Antworten, jede Menge Richtigstellungen und einige wesentliche Ergänzungen.
“Die neue Steuer …” falsch! – ist weder neu noch eine Steuer, sondern der zivilrechtliche Anspruch auf faire Vergütung für das unabdingbare Recht auf Privatkopie.
“… trifft Konsumenten in erklecklicher Höhe. Wir sprechen von … ca 20 € für eine externe Festplatte, eine Speicherkarte, ein Smartphone usw.” falsch! – Eine 3TB Festplatte kosten im Schnitt etwa 130 €. Beim dzt. vom Gesetzgeber festgelegten Aufschlag von 6% bzw. 11% würden die Mehrkosten 7,80 € bzw. 14,30 € betragen. Da 60% des österr. Handels (der ca 80% des Marktes versorgt) diese Abgabe bereits einheben, aber weder deklarieren noch abführen, dürfen diese Preise aber gar nicht höher werden.
Vergleichbare Festplatten sind in D beim gleichen Anbieter (z.B. Saturn) um bis zu 37 € billiger!, inklusive der dort eingehobenen Abgabe, die auch entsprechend bei den UrheberInnen landet.
Speicherkarten (32 GB – 64 GB) bewegen sich im Verkauf zw. ca 15 € bis 75 €, damit läge die Belastung in diesem Segment bei max. 8,25 €. Auch hier gilt das bereits Erwähnte. Die Abgabe wird in Ö bereits großteils eingehoben, in D sind vergleichbare Produkte bis zu 20% günstiger.
Bei Smartphones etc. verhält es sich genauso!
“… bezahlte Downloads … klar von der Privatkopie abgegrenzt.” richtig und falsch! – Der Download an sich ist zwar eine Kopie, aber nicht im Sinne einer Privatkopie. Erst die Vervielfältigung auf meine mobilen Geräte ist eine Privatkopie, und daher ursächlich und unabdingbar mit dem Download verbunden.
“… dieser Vorgang ist per definitionem immer legal …” falsch! Erst mit der 1980 im Gesetz verankerten Leerkassettenvergütung und der Verknüpfung mit einer entsprechenden Vergütung für UrheberInnen wurde die Privatkopie rechtlich abgesichert und legal. Daraus muss leider folgen, dass die Privatkopie auf Medien, für die keine solche Vergütung bezahlt wird, nicht rechtens ist – ob uns das passt oder nicht.
Ihre Beschreibung der Kopie-Historie am Beispiel der Leerkassette ist grundsätzlich richtig. Dass Sie die rasante Entwicklung der Folgemedien außer acht lassen ist falsch! Videokassetten, CDs, DVDs, Minidisks, Dat-Bänder, USB-Sticks etc. haben das verlustfreie Kopieren immer leichter gemacht, und das für weitaus mehr urheberrechtlich relevante Inhalte als “nur” Musik.
“… auch gleich für die sogenannten SKE-Fonds abgezweigt wurde.” falsch! – Hier wird nicht abgezweigt, sondern vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. 50% diese Vergütung müssen direkt in die kulturelle Förderung und soziale Unterstützung gehen!
“… die Zahl der legalen Vorlagen nimmt ab.” falsch! – In den letzten 10 Jahren sind die Umsätze im Musikbereich, aber auch im Rest der Unterhaltungsindustrie, kontinuierlich gestiegen bzw. im letzten Jahr stabil geblieben. Das Konsumverhalten verschiebt sich konsequent vom klassischen Tonträger zum digitalen Download (z.B. Universal Music bereits über 50% der Verkäufe digital).
“Die Privatkopie ist tot.” falsch! – Die Privatkopie ist das Mittel der Stunde! Als Nutzer und als Vater zweier Kinder im längst downloadfähigen Alter weiß ich, wovon ich spreche.
Damit ich erworbene Musik mobil konsumieren kann, muss diese aus einem zentralen Speicher auf mein Handy, mein Tablet, meinen mp3Player, meine Speicherkarte, meinen USB-Stick, etc.
Das heutige Autoradio z.B. hat schon lange keinen Kassettenteil mehr, auch kaum mehr einen CD Schacht – dafür aber Steckplätze für USB und Speicherkarten.
“… sodass sich die Begriffe Privatkopie und Raubkopie je nach Argumentationsnotstand anständig vermischen können.” falsch! – Die Vermischung dieser Begriffe wird nur mehr von den deklarierten Gegnern einer Speichermedienabgabe bewußt forciert. Die UrheberInnen, Interessenverbände und Verwertungsgesellschaften haben ihre Forderung nach einer fairen Vergütung schon längst und seriös davon abgegrenzt!
“Aber es soll jeder, der eine Festplatte kauft, diese Abgabe entrichten.” falsch! – Bei entsprechender Nutzung bzw. nicht Nutzung ist das Instrument “Rückerstattung” bereits jetzt Praxis, daran soll und wird sich nichts ändern.
Und ja, eine gewisse Unschärfe wird trotzdem bleiben, wie in so vielen Bereichen unserer sozialen Vereinbarungen.
So könnte man z.B. mit entsprechendem medialen Einsatz die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, nachzufragen wie hoch denn der Anteil der Serviceleistung WLAN im Ticketpreis der ÖBB von Wien nach Salzburg ist. Und diesen bei nachgewiesener Nichtnutzung zurückfordern.
Klingt nicht nur absurd, ist es auch.
Weil in einer “sozial” ausgerichteten Demokratie Konsens darüber herrscht, nicht alle von uns finanzierten Leistungen auch immer und in vollem Umfang konsumieren zu können.
Ihre Ansätze als Diskussionsgrundlage in Ehren, aber sie kommen a) zu spät und b) gleichen sie inhaltlich einigen wesentlichen Vorschlägen, die in den letzten Jahren durchaus auch seriös diskutiert und verhandelt wurden, sich letztlich aber als untauglich erwiesen haben.
Einige der von Ihnen geforderten Studien gibt es. Eine davon besagt, dass auf den PCs von durchschnittlichen Haushalten in Ö im Schnitt ca 4.500 urheberrechtlich relevante Produkte zu finden sind, in erster Linie Musik, gefolgt von Filmen, Bildern, Texten etc. Damit diese auch mobil genutzt werden können, passiert das gleiche wie mit der Leerkassette, – sie werden kopiert!
In diesem Zusammenhang ist das Abrufen meiner Inhalte aus der vielzitierten Cloud (nichts anderes als riesige Speicherfarmen) die “Mutter” aller Kopiervorgänge.
Ihre Schilderung der Zwickmühle, in der sich die Kreativen dieses Landes befinden, ist absolut treffsicher, Ihre Schlussfolgerungen sind es leider nicht.
Die “… klar abgegrenzte Interimslösung (ohne Festplattenabgabe) …” haben wir bereits. Sie kostet die österr. UrheberInnen seit vielen Jahren trotz gestiegener Umsätze jährlich zig Mio €!
Geld, um das die KonsumentInnen, die diese Abgabe in Ö seit Jahren bezahlen, geprellt werden und das zugleich nie dort ankommt, wo es per Gesetz hingehört, damit das Recht auf Privatkopie gegen eine faire Vergütung gewährleistet bleibt.
23 der derzeit 28 EU-Länder haben eine Speichermedienabgabe. Wer also seine Festplatten etc. aus “Protest” oder auch einfach aus Kostengründen im benachbarten Ausland bezieht, egal ob klassisch oder online, der bezahlt die dort eingeführten Urheberabgaben, – aber eben an die dort lebenden Kreativen.
Ihre Quellenverweise wackeln gehörig. Die eigene Seite (der Neos) zum Thema präsentiert bereits völlig überholte und grundfalsche “Fakten” und Zahlen. Und die Seite der mächtigsten Gegner einer Speichermedienabgabe, die mit Handel, Telekommunikationsbetreibern, Banken, WKO und Netzgiganten so tut, als wäre ihr an einem modernen Urheberrecht gelegen, tatsächlich aber nur die eigenen Gewinnspannen verteidigt, ist für den kulturbeflissenen Abgeordneten einer jungen österr. Partei auch nicht gerade eine Empfehlung, wenn es um seriöse Befassung mit diesem komplexen Thema geht.
In diesem Sinne freue ich mich auf einen sachlichen und informierten Austausch, der sich auch in Details auf mehr konzentriert, als nur auf die Rosinen für den eigenen “Meinungskuchen”.
Liebe Grüße
Andy Baum
Sehr geehrter Herr Baum,
ich besitze ein nNotebook mit 2 Festplatten – einer konventionellen und einer ssd-platte auf die ich selber keinen Zugriff habe sondern die vom Betriebssystem (das übrigens den Grossteil der ersten Festplatte beansprucht) verwendet wird um Programme schneller starten zu können. Bitte erklären sie mir wieso ich für diese Festplatte, die ich nicht selber verwenden kann, eine Abgabe zahlen muss?? Des weiteren habe ich mehrere sd- Karten die in meinen Kameras eingesetzt werden um MEINE Fotos zu speichern. Wieso sollte ich ihnen (ich weiss, nicht ihnen direkt, aber letztendlich bekommen sie wahrscheinlich für ihre – sagen wir mal Leistungen, einen Beitrag davon) dafür etwas zahlen?
Offensichtlich wird von Seiten der Künstler immer wieder argumentiert dass sie zu wenig verdienen und damit diese Abgabe dringend benötigt wird. Wenn sie nicht genug Geld verdienen weil sich schlicht und einfach keiner für ihre ( oder der ihrer Kollegen) Kunst interessiert, sollten Sie sich dann nicht einfach einen anderen job suchen und nicht einfach die Bevölkerung aussackln?? Wenn ein Restaurant Besitzer so schlecht ist dass er nichts verkauft, wird er sich irgendwann auch einen anderen job suchen müssen und kann nicht einfach auf die Strasse gehn und jeden der vorbei kommt Geld abknöpfen.
Ich bin schon auf Ihre Antworten gespannt 🙂