Ein Volksbegehren gegen die Kirche?
Mittlerweile ist dieses Posting als Gastkommentar im Standard (Ausgabe vom 9. April 2013) erschienen.
Hans Rauscher (Der Standard) bezeichnet das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien in einem Kommentar als “Volksbegehren gegen die Kirche”. Diese Interpretation wird von einigen Kritikern vorgenommen, findet aber nirgendwo eine sachliche Entsprechung. Auch wenn das Volksbegehren primär ein (republikanisches) Demokratie-Defizit thematisiert, schließt das direkte, auch emotionale Kritik an der katholischen Kirche und anderen Religionsgesellschaften nicht aus. Es richtet sich aber ganz explizit nicht gegen die Kirchen und Religionsgesellschaften, Religion an sich oder gar gegen Gläubige. Ganz im Gegenteil: Die Entkoppelung der Kirchen von weltlicher Macht ist auch oft geäußerster Wunsch von Gläubigen selbst. Hier Fundamentalismus oder eine Nähe zu kommunistischem oder nationalsozialistischem Gedankengut zu unterstellen, ist mehr als abenteuerlich.
Ich habe Rauschers Kommentar zum Anlass genommen die üblichsten Vorwürfe zu widerlegen.
Sehr geehrter Hans Rauscher,
danke für Ihren Kommentar zum Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien. Auch wenn Sie anderer Ansicht sind als wir, tragen Sie damit – vermutlich gegen Ihre Überzeugung – zur Unterstützung unserer Anliegen bei. Wie auch in kritischen Kommentaren von anderen Seiten vermeiden Sie eine Auseinandersetzung mit den Kernpunkten unseres Volksbegehrens (Der Text auf der Website ist kompakt auch hier zu finden.), das sich übrigens nicht – wie Ihr Titel nahelegt – gegen die (katholische) Kirche richtet, sondern ein Demokratie-Defizit und damit den Staat adressiert.
Vermutlich gibt es bei der zentralen Forderung, der Nicht-Diskriminierung und -Privilegierung von Religion und Weltanschauung sogar Übereinstimmung zwischen uns. Auch sehr viele religiöse Menschen unterstützen unser Volksbegehren. In den wesentlichen Anliegen gibt es auch keine rationalen Gegenargumente. Darum fokussiert sich die Kritik am Volksbegehren auf Nebenschauplätze, sehr oft auch in Form von Straw-Man-Argumentationen.
Überprüfbare Fakten weisen Sie als „schlicht und einfach falsch“ zurück. Die in Anführungszeichen gesetzte „Steuerbefreiung der Kirche“ bezieht sich ja explizit auf die angeführten Punkte. Es wird an keinem Punkt suggeriert, dass die Kirchen und Religionsgesellschaften generell steuerbefreit wären. Die bestehenden Steuerbefreiungen sind völlig unabhängig von ihrem Volumen eine Privilegierung.
Auch von einer Verstaatlichung des Kirchenvermögens ist an keiner Stelle die Rede. Niemand will die Kirche enteignen, es geht vielmehr darum, den Automatismus der Erhaltung kirchlichen Vermögens aus Steuermitteln zu beenden. Die Kirche ist reich genug, um für sich selbst zu sorgen. Was sie aus eigener Kraft nicht erhalten kann, muss sie eben verkaufen. Beim aktuellen Mitgliederschwund wäre es auch ökonomisch sinnvoll die teure Infrastruktur anzupassen. Eine weitere Erhaltung von zum Beispiel Bauten aus dem Bundesbudget würde dann auch den Eigentümer ändern. (Nicht-exklusive) Nutzungsrechte können ja unabhängig davon vereinbart werden.
Dass das Volksbegehren nicht nur von aufklärerischem Geist, sondern auch von Emotionen getragen ist, darf als gegeben angenommen werden. Viele der Proponenten haben auch tatsächlich sehr schlechte Erfahrungen (Gemeint sind Vergewaltigung und Misshandlung, nicht der Kirchenbeitrag.) mit der Institution Kirche gemacht. Dennoch sind beide Enden des Spektrums in unserer Bewegung vertreten und die inhaltliche Kritik ändert sich auch nicht, wenn sie mitunter weniger sachlich vorgetragen wird. Dass wir uns damit dort keine Freunde machen, wo wir auch sonst keine hätten, nehmen wir in Kauf.
Das Geldargument, wir könnten uns ohne die günstigen Dienstleistungen der Kirche den Sozialstaat an manchen Punkten nicht leisten, entzieht sich hier der Überprüfbarkeit – ich bezweifle es persönlich sehr – und wäre sicher interessant aufgeklärt zu werden, v. a. wenn für die Kirchen und Religionsgesellschaften der gleiche Maßstab für Arbeitnehmerschutz angelegt wird, wie bei vergleichbaren nicht-religiösen Betrieben. Das kann ausgerechnet werden. Noch gibt es keine Zahlen dazu. Aber selbst wenn die Kirchen besser wirtschaften sollten, ist das noch lange keine Grund, dass der Staat weltanschaulich diskriminiert und eine Grenze durch seine Bevölkerung zieht nach religiösen Weltanschauungen, die anerkennungswürdig sind und solchen, die per se nicht anerkannt werden können.
Was die Privilegierung von Kammern etc. betrifft, laufen sie bei mir offene Türen ein. Aber ein Unrecht durch ein anderes aufzuwiegen, hat noch nie gut funktioniert. Dasselbe gilt für den zitierten Missbrauch. Auch wenn andere Institutionen davor nicht gefeit sind, dürfen wir faktisch festhalten, dass die katholische Kirche (und in dem Fall ist es nur diese) die Aufklärung der Fälle nicht zuletzt durch die von Ihnen selbst biographisch hochgeschätzte Waltraud Klasnic und die nach ihr benannte Kommission systematisch weiter behindert. Könnten Sie sich vorstellen, dass eine ähnliche Häufung von Misshandlungsfällen bei Jehovas Zeugen oder Scientology auch ohne Untersuchungen durch eine staatliche Behörde hingenommen würde?
Dieser Sonderbehandlung, die natürlich kein gesetzliches Privileg ist, begegnen wir deswegen auch mit einer ergänzenden Forderung nach einer unabhängigen Aufklärung der Missbrauchsfälle. Zusätzlich zu den anderen Forderungen nach Laizität, der daraus folgenden Konsequenz der Abschaffung kirchlicher Privilegien und Streichung jener Subventionen, die aus der rechtlichen Besserstellung resultieren.
Schlussendlich noch zum letzten Absatz Ihres Kommentars: Hier fällt es mir ein wenig schwer, die Ruhe zu bewahren. Zunächst will niemand den Kirchen und Religionsgesellschaften komplett die Unterstützung entziehen. In vielen Punkten wird die Unterstützung inhaltlich gar nicht in Frage gestellt, sondern lediglich transparent gemacht. Doch der darauf folgende Vergleich mit nationalsozialistischen oder kommunistischen Gedankenguts unserer direktdemokratischen Herangehensweise, Demokratie-Defizite über ein Volksbegehren zu thematisieren enttäuscht mich als jemand, der immer gern den Rauscher liest, journalistisch doch sehr.
Alles Gute
Niko Alm (Sprecher der Initiative gegen Kirchen-Privilegien)