Category / NEOS Anfrage / Netzpolitik
-
Was sagen die Ministerien zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung?
Die Vorratsdatenspeicherung wurde im April 2014 vom EuGH für grundrechtswidrig erklärt und zwar, wie das Wort “grundrechtswidrig” schon impliziert, weil es sich um ein Werkzeug der Massenüberwachung handelt, das weit in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrem Nutzen außerdem in keinem vernünftigem Verhältnis zum Aufwand steht, ist dafür nicht…
Loading posts...