Das Bayern-Kreuz
Dieser Text erschien als Gastkommentar in Der Standard (Print, 27. April 2018) unter dem Titel “Das Kreuz mit dem Laizismus“
Siehe auch PS zum Thema “Instrumentalisierung durch und von Religion”
Auch wenn die Präambel des deutschen Grundgesetzes “im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen” formuliert ist, hat Deutschland spätestens mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 die institutionelle Trennung von Staat und Religion vollzogen. Der Staat mischt sich nicht in die Angelegenheiten der Kirchen und umgekehrt. Das Recht geht vom Volk aus; der Staat verzichtet auf religiöse Legitimation und auch auf jegliche andere Legitimation durch eine nichtreligiöse Weltanschauung. Umgekehrt sollte der Staat selbst auch keine Religion als Staatsreligion legitimieren, sondern sich neutral verhalten.
“Abendland in Christenhand”
Das hindert Bayern ein Jahrhundert später nicht daran, sich dem Mainstream der Säkularisierung zu entziehen und einen Fuß hinter die Startlinie der Aufklärung zu setzen. In den Dienstgebäuden bayrischer Behörden müssen ab 1. Juni 2018 Kreuze montiert (oder erst gar nicht abgenommen) werden, um zu verdeutlichen, wer der Herr im Haus ist. Diese Geste ist so unmissverständlich wie einst jene von Heinz-Christian Strache, der Muslimen mit dem Slogan “Abendland in Christenhand” ein Kreuz entgegenstreckte, das den Kontinent (wohl den österreichischen) als einen christlichen markieren sollte. Das Kreuz wird auch im Freistaat als religiöse Marke eingesetzt, selbst wenn es im aktuellen Beschluss des Landtages als ein “Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns” bezeichnet wird. Jetzt kann natürlich ein religiöses Symbol gleichzeitig auch ein kulturelles Symbol sein, das auf eine geschichtliche Prägung hinweist, aber das ist ein zusätzlicher, kein optionaler Aggregatzustand – religiöses Symbol bleibt religiöses Symbol -, und die christlichen Kirchen sind durchaus nicht damit einverstanden, wenn ihr Merkmal nur und ausschließlich zum nichtreligiösen Ausdruck eingesetzt wird – in diesem Fall als Bayern-Kreuz.
Bliebe man in dieser Logik, wäre das Kreuz übrigens als nichtreligiöses Symbol auch nicht mehr durch den anachronistischen, aber doch angewendeten “Blasphemie”-Paragrafen (in Deutschland: § 166 StGB, in Österreich: § 188 StGB) geschützt. Ein Verweis Bayerns auf die vorhandene institutionelle Trennung von Staat und Religion reicht an dieser Stelle nicht aus, weil sich diese Trennung auch auf der sachlichen Ebene fortsetzen muss. Indem der Staat allen Weltanschauungen gegenüber einen indifferenzialistischen Standpunkt einnimmt, lässt er Religion Privatsache sein. Das ist keine Verdrängung aus dem öffentlichen Raum, sondern einfach nur die Enthaltung einer Bewertung. Es bedeutet auch nicht, dass der Staat keine Möglichkeit mehr hat, mit Kirchen zu kooperieren oder deren Tätigkeiten zu reglementieren. Diese Behandlung darf allerdings nur im Rahmen von Regeln und Gesetzen geschehen, die für alle gleich gültig sind. Diese Gleichgültigkeit bedeutet in der Praxis nichts weiter als eine Gleichbehandlung aller Weltanschauungen und Religionen. Der Staat unterliegt hier einem Diskriminierungsverbot, das (auch sprachlich) ein Privilegierungsverbot miteinschließt.
Identifikationsverbot
Mit diesem Beschluss des Landtags verletzt Bayern weiters nicht nur das Gebot, sich gegenüber Weltanschauung und Religion neutral zu verhalten, sondern auch das Identifikationsverbot. Der deutsche Jurist und Rechtsphilosoph Horst Dreier meint dazu: “Er (der Staat, Anm.) darf insbesondere nicht Partei ergreifen, sich weder inhaltlich mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung identifizieren noch den Anschein dazu erwecken, was etwa für die staatliche Präsentation religiöser Symbole Bedeutung erlangt.” (In: Dreier, Horst. Staat ohne Gott: Religion in der säkularen Moderne) Doch genau das passiert in Bayern. Der Freistaat wird zum Werbeträger für ein Bündel christlicher Konfessionen. Vor ein paar Tagen meinte Christoph Schönborn, dem Islam stehe die Aufklärung noch bevor. In diese paternalistische Geste darf er nun nicht nur Bayern miteinschließen, sondern auch Österreich nicht vergessen.
16 Staatsreligionen
Gerade hierzulande ist die Verdrillung von Staat und Religion eine, die institutionell getrennte Fäden in einem Strang abbildet, an dem beide ziehen. In Österreich wird Religion grundsätzlich gegenüber jeder Form der nichtreligiösen Weltanschauung bevorzugt. Der Staat versucht seine Scheinneutralität dadurch aufrechtzuerhalten, dass viele Religionsgesellschaften in den privilegierten Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts gehoben werden. Damit lebt Österreich ein synkretistisches Staatsreligionenmodell aus 16 Kirchen und Religionsgesellschaften mit ganz unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Auch hier findet man Kreuze (und keine anderen religiösen Symbole) in den Schwurgarnituren der Gerichtssäle und an Wänden öffentlicher Schulen und Kindergärten, während gleichzeitig vielleicht ein Verbot eines islamischen Kopftuches beschlossen wird. Ein wirklich weltanschaulich-religiös neutraler Staat würde Menschen nicht aufgrund ihrer Religion bewerten, sondern integrativ wirken. Und das ist freilich nur mit Laizität zu erreichen.
PS: “Instrumentalisierung von und durch Religion”
Heribert Prantl hat am 30. April einen – sorry to say – wie immer in Worten recht vehementen, aber inhaltlich recht platten Kommentar “Söder liest eine politische Messe” zum Thema “Missbrauch der Religion durch Politik” in der Süddeutschen veröffentlicht.
Im wesentlichen beschränkt er sich auf die Hypothese, dass Religion nicht wiedererstarkt, weil sie in ihrer gelebten Ausübung ja zurückgeht, sondern dass sie einmal mehr politisch missbraucht wird.
Ja eh. Soweit so offensichtlich. In meinem Text oben ziehe ich ja auch den Vergleich mit Heinz-Christian Strache. Dass Politiker der christlich-sozialen (CDU, ÖVP, CSU) und christlich-sozial-nationalistischen Parteien (AfD, FPÖ) die christlichen Religionen, insbesondere den Katholismus für ihre zuwanderungskritische bis ausländer- und islamfeindliche Agenda verwenden und versuchen, über die Religion kulturelle Identifikation zu schaffen, ist breit bekannt. Das ist keine besondere Einsicht.
Dabei wird natürlich eine mögliche religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates zurückgestellt und innerhalb der anerkannten Religionen eine Binnenprivilegierung vorgenommen. Von einem ausgewogenen Staatsreligionenmodell hin zu einem abgestuften, klassifizierenden Modell. Damit ist auch bewiesen, dass der Ausbau der Privilegien der Religionsgesellschaften zum Scheitern verurteilt sein muss. Der Islam wird in Deutschland und Österreich nie mit der katholischen Kirche gleichgestellt werden können, wenn alle die gleichen Bevorzugungen ausleben dürfen. Das wird erst mit einer Streichung der Privilegien in einem indifferenzialistischen Modell möglich sein, das nicht nach Weltanschauung diskriminiert. Es hat auch einen Namen: Laizität
In diesem Sinne greift Prantl eindeutig zu kurz, wenn er bei seinem Befund der üblichen Instrumentalisierung von Religion stehenbleibt. Nein, er geht leider in die falsche Richtung weiter und meint: “Mit Werten wird Abwertung betrieben. Das ist eine böse Umwertung der christlichen Botschaft.” Wenn Prantl von Umwertung spricht, dann hat er seinen Nietzsche nicht gelesen. Aber er hat auch seinen John Gray, Christopher Hitchens, Michel Onfray, Karlheinz Deschner und Michael Schmidt-Salomon ausgelassen.
Mit Verlaub, die Kirche(n) als arme Opfer hinzustellen, ist lächerlich. Kaum eine andere Organisation hat ihre Botschaft mit ähnlich viel Blut und Toten verbreitet wie das Christentum. Es ist das Christentum, es sind christliche Politiker, die seit jeher versucht haben, das Staatswesen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Sie zementieren Privilegien der Kirchen, sie widersetzen sich ihrem Glauben einer späten Fortsetzung der Aufklärung hin zu einem säkularen Staatsmodell. Söder ist nur einer mehr in dieser Reihe.