Bundespräsident ohne Mindestalter
In Österreich muss ein Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten 35 Jahre alt sein.
Der Artikel 60 des Bundes-Verfassungsgesetzes lautet:
(3) Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist und am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat.
35? Das klingt als hätte sich da jemand etwas überlegt. Welche Begründung gibt es für dieses passive Wahlalter?
Die kurze Antwort ist: Keine. Es ist ganz einfach schlichte Altersdiskriminierung.
Die längere Antwort: Offensichtlich hat Österreich von Deutschland abgeschrieben, die sich wiederum bei den USA bedient haben. Summa summarum handelt es sich um Willkür.
Moritz Moser von der NZZ.at ist dieser Frage sehr ausführlich nachgegangen.
Da eine derartige unsachliche Ungleichbehandlung in unseren Gesetzen nichts verloren hat, haben Niki Scherak und ich die Streichung dieser Voraussetzung beantragt. Damit liegt das passive Wahlalter – wie für den Nationalrat derzeit – bei 18 Jahren.
Wir sind gespannt, mit welcher Begründung dieser Antrag im Verfassungsausschuss von den Regierungsparteien vertragt werden wird.
Q&A
Gegenfrage:
“Aber ist es nicht vielleicht doch sinnvoll? Muss ein 29-Jähriger wirklich Bundespräsident werden?”
Gegenantwort:
Falsche Frage, es geht nicht darum, ob ein gewisses Alter sinnvoll ist, um das Amt auszuüben, sondern nur darum, kandidieren zu dürfen.
Wenn eine junge Kandidatin tatsächlich von einer Partei nominiert wird bzw. die notwendigen Unterstützungserklärungen sammelt und dann auch noch mehrheitlich gewählt wird, dann stellt sich diese Frage ja gar nicht mehr. Dann hat das die Bevölkerung in einer demokratischen, direkten Persönlichkeitswahl beantwortet.