International Right to Know Day
Am 28. September ist der International Right to Know Day. Dieser nicht ganz so bekannte Gedenktag wurde vom Forum Informationsfreiheit letztes Jahr nach Österreich importiert, um u. a. darauf aufmerksam zu machen, dass Österreich punkto Informationsfreiheit noch deutlich vom europäischen Standard entfernt ist. Statt einem Freedom of Information Act und einem aktiven Informationsangebot der Behörden und Ämter regiert bei uns noch immer das Amtsgeheimnis.
Wir alle finanzieren als Staat mit unseren Steuern die Erarbeitung von Daten und Information, die uns auch allen gehören und die wir prinzipiell auch im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes abfragen dürfen. Freilich stößt die wissbegierige Bürgerin mit derartigem Begehr manchmal auch an die Grenze des sogenannten Amtsgeheimnisses. Der Prozess ist also nicht nur mühsam, sondern auch mitunter nicht unbedingt ergiebig.
Diese Kombination aus Holschuld und Mauer des Schweigens ist jedenfalls nicht mehr zeitgemäß. Das weiß auch die Regierung. Deswegen wird zur Zeit an einem Informationsfreiheitsgesetz gearbeitet: Durch die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und die Schaffung einer Informationsverpflichtung, sowie eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen soll staatliches Handeln transparenter und offener werden.
Informationsfreiheit ist vor allem auch eine Frage der Sichtweise: Sind wir Bürgerinnen und Bürger Bittsteller, die – auch wenn sie höflich bitten – mit willkürlichen Verweisen auf das Amtsgeheimnis vielleicht auch keine Auskunft bekommen oder soll sich der Staat nicht viel mehr dem Servicegedanken verschreiben, möglichst viele Daten aktiv anzubieten und öffentlich zugänglich zu machen?
Ein ausführlicheres Posting dazu, ist im NEOS-Journal zu finden:
International Right to Know Day – Informationsfreiheit und Open Data
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