Das kleine Kirchensteuer-ABC: Alm, Bauernbund, Caritas
Weil halbe Zitate und ohne Kontext wiedergegebene Gedanken sehr oft zu Missverständnissen führen, werde ich an dieser Stelle meine Position zum gestrigen Vorschlag des Bauernbundes bzw. Landesobmann Max Hiegelsberger und zur steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags generell ausführen:
1) Ich bin mit aller Deutlichkeit gegen die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags bzw. aller Spenden an gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Diese Bestimmung ist undemokratisch. Sie widerspricht demokratischen Grundprinzipien der Religionsfreiheit und Egalität. Keiner darf auf Grund seiner Religion, Ablehnung derselben oder Weltanschauung besonders gefördert oder diskriminiert werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ist daher ersatzlos zu streichen.
2) Ich bin für eine Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden. Das ist kein Ersatz für 1), sondern etwas gänzlich anderes, genauso wie der Ethikunterricht kein Ersatz für den Religionsunterricht sein kann und darf. Es ist auch kein Ergänzungsangebot zur steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags.
Wie soll das funktionieren? Jeder hat einen mit (Hausnummer 400.- EUR gedeckelten) Betrag für Spenden an Vereine pro Jahr zur Verfügung, der steuerlich abgesetzt werden kann. Und dabei ist es egal, ob der Verein der lokale Fußballverein, Greenpeace, die örtliche Blasmusik oder die evangelische Kirche ist.
Es gibt für den Vorschlag 2) also keine konfessionelle Bindung. Ich kann als Buddhist dem Fußballverein spenden und als Atheist der Caritas. Voraussetzung für die weitere Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags: Die Kirchen müssen dazu Vereine sein und ihre rechtliche Sonderstellung aufgeben.
Der Vorschlag von Hiegelsberger ist natürlich jenseitig und soll meines Erachtens nur dazu führen die massiv angestiegenen Kirchenaustritte einzudämmen, indem eine, weil die unter- und über- nicht mehr reichen, irdische Strafe dafür in Aussicht gestellt wird.