Tor. Gefährlich?
Ein Gerichtsurteil gibt Anlass darüber nachzudenken, wo Tor rechtlich eingeordnet werden kann.
In Graz wurde ein Betreiber von Exit Nodes des Overlay-Netzwerks Tor Ende Juni verurteilt – und zwar als Beitragstäter der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte.
Der Fall wurde ursprünglich von auf dem Blog von Blackout Austria publiziert. Der Verurteilte selbst bloggt auch.
Die futurezone hat über den Fall berichtet: “Strafe für Tor-Betreiber: Grazer Urteil wirft Fragen auf” und in einem Interview mit Pepi Zawodsky die möglichen Auswirkungen erläutert.
Die Piratenpartei ging einen Schritt weiter und verfasste eine rechtliche Stellungnahme.
Zu dem vorliegenden Fall wurde damit aus meiner Sicht alles gesagt, was ohne Kenntnis des Urteils noch gesagt werden kann.
Update: Die futurezone verfügt über die verkürzte Urteilsausfertigung, die doch nahelegt, dass der Betrieb von Tor Exit Nodes nicht ausschlaggebend für das Urteil war.
Was aus meiner Sicht trotzdem fraglich ist: Wie ist Tor angesichts, aber unabhängig von diesem Urteil allgemein rechtlich einzuordnen?
Um diese Frage zu klären, habe ich eine (fast gleichlautende) Anfrage ans BMJ und BMVIT gestellt:
Anfrage BMJ
Anfrage BMVIT