Vorrat aus.

Der EuGH hat der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS) endlich die Grundlage auf europäischer Ebene entzogen. Was nach kurzem Nachdenken eigentlich klar ist: nämlich, dass durch die Aufzeichnung von personenbezogenen Daten das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt wird und Menschen unter Generalverdacht gestellt werden, hat nun auch der Europäische Gerichtshof bestätigt.
Der praktische Nutzen der Vorratsdatenspeicherung erschöpfte sich zudem bisher in der Verfolgung von Kleinkriminellen, Drogendealern, etc. (Siehe dazu die Anfrage von Albert Steinhauser). Dem globalen Terrorismus konnte damit nicht das Handwerk gelegt werden. Kurz gesagt: dieser Maßnahme fehlte jede Verhältnismäßigkeit.
Dazu kommt, dass die missbräuchliche Verwendung dieser Daten nicht ausreichend ausgeschlossen werden konnte, weil die Anforderungen an Datensicherheit und -schutz nicht ausreichend erfüllt wurden.
Die Grundrechtsverletzungen und Sicherheitsmängel wurden von der österreichischen Regierung gerade einmal ignoriert aber nicht in erkennbarer Weise ernst genommen.
Niki Scherak und ich haben bereits im Jänner einen Antrag zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Jetzt können wir uns an die Abschaffung machen.
 

1 Comment

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April 17, 2014 at 17:50

Wer übernimmt jetzt die Löschung der gesammelten Daten und wer überwacht, ob die auch wirklich gelöscht werden?

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