Die Vergewaltigung der Religionsfreiheit

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Wir brauchen evidenzbasierte Politik
In Österreich erleben wir im Moment, wie Religionsfreiheit in ihrem eigentlichen Sinn gedreht und nach Strich und Faden von den Religionsgesellschaften argumentativ missbraucht wird. Historisch wurde die Freiheit ein religiöses Bekenntnis anzunehmen, abzulegen oder auszuleben gegen den Widerstand der herrschenden Religionen erkämpft. Echte individuelle Religionsfreiheit als Grundrecht ist vor allem ein Verdienst aufklärerischer Kräfte. Es kommt hauptsächlich jenen zu Gute, die eben nicht Teil der religiösen Mehrheitsgesellschaft sind, die sich durch gesetzliche Anerkennung ohnehin in einem privilegierten Sonderstatus befinden.
Im Zuge der Beschneidungsdebatte formierte sich (am 27.7.) eine ungewöhnliche Allianz von Vertretern dieser staatlich bevorzugten Bekenntnisse. Zur Verteidigung ihrer religiösen Privilegien deuten sie die individuelle Religionsfreiheit kurzerhand zu einem Freibrief der Religionsgesellschaften um, der jede Kritik an ihren Praktiken verunmöglichen soll. Im Namen der Religionsfreiheit sollen „Jahrtausende“-alte Traditionen, die mit den Grundrechten ganz offensichtlich kollidieren, diskussionslos legalisiert werden. Die öffentliche Debatte wäre einzustellen, weil Katholiken, Juden, Muslime und Protestanten es so wünschen.

Religionsfreiheit und individuelle Selbstbestimmung

Diese Auslegung der Religionsfreiheit als Instrument zur Durchsetzung von Machtansprüchen ist strikt zurückzuweisen. Träger der Religionsfreiheit ist primär das Individuum und nicht die Institution. Die Religionsfreiheit des konfessionsfrei geborenen Kindes, dessen religiöse Ansichten mit jenen der Eltern nicht übereinstimmen müssen, ist höher zu bewerten als die religiöse Behandlung durch seine Eltern. Dass diese ihre Kinder nach ihrem Bekenntnis religiös erziehen dürfen und zum Wohl des Kindes an seiner Stelle Entscheidungen treffen müssen, ist selbstverständlich. Eine Erziehung ohne prägende Einflüsse egal welcher Natur, ist weder möglich noch wünschenswert, aber die Zustimmung zu einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff  am Körper eines Kindes ist den Eltern verwehrt. Die Beschneidung ist eine Teilamputation, keine Erziehungsmaßnahme. Trotzdem soll sie nicht verboten werden, aber wenn dieser Eingriff auf einen Zeitpunkt verschoben wird, wo der Mann seine Zustimmung –  im Idealfall ohne gesellschaftlichen Druck – geben kann, würde dies das Elternrecht auf religiöse Erziehung nicht einschränken und zu einem freiwilligen Bekenntnis des Beschnittenen zu seiner Religion führen. Doch genau vor dieser Freiwilligkeit haben die Fundamentalisten, die sich auf die Nicht-Änderbarkeit von religiösen Gesetzen berufen, Angst. Dabei vergessen sie aber, dass sie diese Gesetze selbst erfunden haben und natürlich auch wieder ändern können! Sie wollen die religiöse Prägung und Markierung in einem möglichst frühen Alter mit Gewalt durchsetzen und würgen die sachliche Diskussion – und ein Gerichtsurteil ist eine sachliche Erörterung – mit Rückgriff auf, Vereinnahmung und Verdrehung der Religionsfreiheit ab.

Tradition als einziges Argument

Religion muss es heutzutage aushalten auch inhaltlich kritisiert zu werden und wenn eine freiwillige Überprüfung der Beschneidung in dem Fall medizinischen Studien und juristischen Gutachten standhält, können Juden und Muslime davon nur profitieren. Die Leere der Argumentation – Tradition bleibt das einzige Argument – wird übertüncht, indem sie Kritikern pauschal mit Unterstellungen und Hohn begegnen: Daniel Kapp setzt die Kritiker etwa mit Nazi-Richter Roland Freisler gleich. Fuat Sanaç meinte, dass jene, die mit ihrer Zwangsbeschneidung nicht glücklich sind, „zum Psychiater gehen sollen“, denn Beschneidung „sei wie Fingernägel schneiden“. Der Mathematik-Experte für Religiöses Rudolf Taschner sieht in den Kritikern „Antisemiten reinsten Wassers“.

Die Politik sitzt es aus

Die Politik ignoriert die Debatte. Die erwartbare Reaktion wäre gewesen festzustellen, ob hier ein Problem vorliegt und wie es gelöst werden kann. Stattdessen wurde mit der gleichen pervertierten Auffassung von Religionsfreiheit die Kritik in Deutschland („Komikernation“ © Merkel) vom Tisch gefegt. Die typische Feigheit der österreichischen Berufspolitiker, sich besser gar nicht zu äußern, hat in dem Fall auch ein Gutes: Es besteht noch die Chance die Diskussion nicht weiter eskalieren zu lassen und auf ein lösbares Format zu bringen. Es scheint sich auf allen Seiten zumindest ein Konsens durchzusetzen, dass es verschiedene Auffassungen über die Religionsfreiheit, medizinische Erkenntnisse und juristische Beurteilungen gibt. Politik sollte an eine Entscheidung, wie mit Beschneidung umzugehen ist, jedenfalls evidenzbasiert herangehen und nicht vorschnell die Propaganda der institutionellen Religion vollziehen.

2 Comments

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Erich M. Hofer
July 31, 2012 at 22:20

Danke für diesen Beitrag, in dem ich viele meiner Argumente wieder gefunden habe (auch in Bezug auf Kindesrecht vs. “Elternrecht”, da ich letzteres – selbst zweifacher Vater – bestreite). Zudem teile ich Ihren Respekt vor Giordano Bruno, und lache heute noch herzlich über Ihr berühmtes Nudelsieb-Foto .

Niels Dettenbach
December 3, 2012 at 19:38

Ja,
nur leider lesen einmal mehr jene diesen Beitrag, die das schon vorher wussten, wissen und i.d.R. ebendiese Kritik mittragen.
Das Problem ist und beibt baw doch, das gerade die nicht erreicht werden, die sich ebenfalls keiner institutionellen Religion (oder gar keiner) zugeordnet sehen und sich mit dem Status Quo “abgefunden” haben.
Wie sonst kann es sein, das zB die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands, die nichtreligiös ist, bis heute mal eben den Vorgaben, Wünschen, Ideen und Dekreten der Staatskirchen unterliefert werden.
Es ist schon peinlich, wenn sich Deutsche / Europäer über “antidemokratische Gottesstaaten” echauffieren, deren strukturelle Lebenspraxis sich gar nicht weit von der unsrigen entfernt bewegt, denn auch dort gibt es Medienuoten für religiöse Inhalte und Medienräte, religiöse staatliche Feiertage, Religionsunterricht in Schulen, Religiöse Lehrer im Militär, Moral- und Ethikräte, staatlich verankerte religiöse Besserwisserei usw..

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