Die Festplattenabgabe: ein Kurzschluss

Die Festplattenabgabe wird als Lösung für ein Problem gehandelt, das bei genauem Blick in zwei Teile zerfällt, die verschiedener Lösungsansätze bedürfen: 1) die Vergütung der Privatkopie und 2) den Rückgang der Einnahmen aus der bisherigen Vergütung. Letztere werden nämlich auch zur Finanzierung anderer Leistungen (SKE-Fonds) herangezogen. In der öffentlichen Debatte und Argumentation wurden und werden beide Dinge fahrlässig oder vorsätzlich vermischt. Die Festplattenabgabe ist aber sowohl zur Lösung dieser beiden Probleme, als auch als genereller Lösungsansatz untauglich.
Die Künstler und Urheber werden damit in ein Anspruchsdenken gedrängt, das ihren Leistungen nicht gerecht wird.
Offiziell reden wir nur über die Privatkopie
Früher war alles einfacher. Wer die erlaubte Privatkopie in Anspruch nehmen wollte, kaufte sich eine Musikkassette (am besten mit Chromdioxidbeschichtung), um sie anzufertigen. Aus diesem wahrgenommenen Recht auf Privatkopie ergab sich für die Urheber ein Anspruch auf Vergütung, die de facto von jenen bezahlt wurde, die auch tatsächlich kopierten. (Anm. Natürlich betrifft die Privatkopie nicht nur Musik, aber um die prinzipielle Mechanik einfach zu erläutern, beschränke ich mich darauf.)
NIN (Original) - Jeckson (Kopie)
Anleitung zur Privatkopie: Die Kopiervorlage links (Nine Inch Nails) auf die Leerkassette rechts (Jeckson) „überspielen“. Das Nutzungsentgelt für die Privatkopie wurde schon beim Kauf von Jeckson entrichtet.
Verursacherorientiert und treffsicher
Die Nutzung wurde in dem Ausmaß abgegolten, in dem sie auch tatsächlich angefallen ist. Praktisch alles, was kopiert werden konnte, wurde (fast nur) auf diese Kassetten kopiert. Treffsicher und im Volumen im Gleichschritt mit der tatsächlichen Nutzung.
Mit der Digitalisierung und Vernetzung der Welt wurde alles komplizierter. Digitalisierte Daten können im Gegensatz zu analogen Tonträgern nicht nur viel einfacher, sondern sogar mehrfach und auch ohne Qualitätsverlust von bereits vervielfältigten Quellen, kopiert werden. Die legale Privatkopie wurde bald von der zumindest rechtlich fragwürdigen Privatkopie im Volumen übertroffen. Es wird also weniger privat kopiert und es werden zu diesem Zweck auch weniger Leermedien gekauft.
Unzufriedene Urheber und Verwertungsgesellschaften
Jetzt stehen wir vor der Situation, dass die Urheber den Rückgang der Kompensationen aus der Nutzung der Privatkopie beklagen. Nicht nur als direkte Bezugsberechtigte, sondern auch, weil aus dieser Abgabe auch die sogenannten SKE-Fonds der Verwertungsgesellschaften gespeist werden. Diese haben zwar mit dem entstandenen Schaden nichts zu tun, aber mit dem Rückgang der Einnahmen aus der Privatkopie sinkt auch deren 50%-Dotierung.
Der artikulierte Wunsch: der Gesetzgeber möge diesen Einnahmenrückgang – wohl unter der Annahme, dass dieser nicht gerechtfertigt ist – mit einer zeitgemäßen Form der Abgeltung wieder auffangen. Als Lösung wird v. a. von Seiten mancher Urheber die Festplattenabgabe propagiert: Jetzt wird nicht mehr auf Kassette kopiert, sondern auf Festplatte, also heben wir die Abgabe einfach da ein.
Kurzschluss
Das klingt nach einer einfachen und plausiblen Lösung, die eigentlich sogar im bestehenden Rechtsrahmen zur Anwendung gebracht werden könnte, doch sie wird der eigentlichen Aufgabenstellung (Problem 1: Abgeltung des entstandenen Schadens aus der Privatkopie) nicht gerecht. Die Festplattenabgabe ist ein Kurzschluss.
Bei weitem nicht alle Festplatten werden zur Speicherung von Privatkopien verwendet (und schon gar nicht der gesamte Speicherplatz). Im Gegensatz zur Leerkassette zahlen also viele Menschen eine vorgeblich verbrauchsorientierte Steuer, ohne die Gegenleistung zu beanspruchen. Diese Maßnahme ist nicht treffsicher und sie blendet vollständig den wahrscheinlich tatsächlichen Rückgang der Privatkopie aus, um Einnahmen in einer willkürlich festgelegten (weil einfach aus der Vergangenheit fortgeschriebenen) Höhe zu garantieren.
Wie viel überhaupt noch privat kopiert wird, könnte nur über eine Studie erhoben werden, die derzeit nicht vorliegt, aber dringend notwendig ist für eine evidenzbasierte Diskussion. Die Einführung einer Festplattenabgabe ohne Zugrundelegung dieser Daten birgt die Gefahr, über das Ziel der Abgeltung der Privatkopie hinauszuschießen.
Die Festplattenabgabe ist also keine gute Lösung. Die Annahmen und Behauptungen der Befürworter reichen nicht aus, um die behauptete Treffsicherheit und erwartete Größenordnung zu belegen. Auf der anderen Seite gibt es gewichtige Gründe, die gegen diese Abgabe sprechen.
Wie kann eine Alternative aussehen?
Zunächst gilt es den Blick endlich auf die Problemlage an sich zu richten und die beiden Problemfelder zu trennen. Die SKE-Fonds sind nicht mit der Kompensation der Privatkopie zu vermischen. Für diese muss eine separate Lösung gefunden werden.
Ansonsten sind aus meiner Sicht für das Hauptproblem, der Abgeltung der Privatkopie, vier Punkte zu beleuchten:

  • Was ist eine Privatkopie?
  • Wie können wir den Schaden quantifizieren?
  • Kompensation: Woher nehmen wir das Geld dafür?
  • Und wie passiert die Verteilung?

1) Was ist eine Privatkopie?
Die Definition der Privatkopie ist die Grundvoraussetzung für die Kompensation des Schadens. Selbstverständlich können wir uns hier an der geltenden Rechtslage orientieren, aber wenn die Dinge im Umbruch sind, muss auch diese vielleicht neu adjustiert werden, selbst wenn das Ergebnis dann mit dem Ausgangspunkt der Überlegungen übereinstimmt. Dass es aus praktischen Gründen ein Recht auf die Privatkopie geben sollte, ist unstrittig. Ansonsten besteht die Herausforderung in der Genauigkeit einer Definition, die auch in der Praxis anwendbar ist. Wie oft darf ich kopieren? Darf ich die Kopie weitergeben? An wen?
Jedenfalls entscheidet sich an dieser Definition auch, was eine vergütungsfähige Privatkopie ist und was nicht. Beispielsweise ist die Kopie einer kopiergeschützten DVD keine Privatkopie, ebenso wenig wie die mit Einverständnis des Rechteinhabers angefertigte unentgeltliche Kopie, usw.
In vielen Bereichen wird also die Privatkopie verunmöglicht oder gebilligt, was dazu führt, dass ihre Nutzungsmöglichkeiten abnehmen, während die tatsächliche Nutzung auch aus anderen Gründen (Streaming usw.) ebenso geringer wird. Das führt uns auch gleich zum nächsten Punkt.
2) Wie können wir den Schaden quantifizieren?
Das Recht auf Privatkopie zieht einen Gebrauch und eine Entschädigung der Urheber nach sich, die über die Leerkassettenabgabe, wie eingangs erwähnt, in der richtigen Größenordnung automatisch treffsicher erfasst wurde.
Diese Genauigkeit ist bei einer Übertragung der Mechanik auf multifunktionale Festplatten nicht gegeben. Logisch wäre an dieser Stelle nach einer Möglichkeit zu suchen, die den “Schaden” oder besser die Nutzung durch die Privatkopie messbar macht. Das passiert aber nicht.
Ohne diese Feststellung werden Größenordnungen der Vergangenheit einfach fortgeschrieben, obwohl der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung der Privatkopie sehr stark zurückgeht.
3) Kompensation: Woher nehmen wir das Geld dafür?
Gehen wir nun davon aus, dass die Privatkopie präzise und für den Bürger anwendbar definiert ist. Gehen wir des Weiteren davon aus, dass die Nutzung genau quantifizierbar ist, dann bleibt uns noch die Aufgabe, die Entschädigung einzuheben. Die Konzepte zielen darauf ab, Treffsicherheit  sowie Tariftransparenz zu gewährleisten und dieses Geld bei den Privatkopierenden einzuheben.
Das waren bislang die Nutzer dieser Kopien mit dem Kauf von Leermedien. Genauso wäre es denkbar diesen Betrag bei jenen einzuheben, die die Kopiervorlage und damit das Recht zur Kopie erwerben. Genau das passiert(e) ja u. a. bei iTunes, wo das gekaufte File mit 5 Kopien ausgeliefert wurde. Technisches DRM stellte sich aber als ökonomisches Hindernis heraus und bei einem tatsächlichen Aufschlag auf den Kaufpreis würde es in der Praxis zu kaum höheren Erlösen für die Urheber kommen, d. h. die CD kostet mit oder ohne Zuschlag zur Anfertigung von Privatkopien gleich viel.
Dasselbe gilt übrigens für die Festplattenabgabe, wo der Aufschlag im Sortiment des Händlers vermutlich gleichverteilt wird und nicht zu einer wettbewerbsschädigenden Belastung der Festplatten führt. Ein transparenter Ausweis auf Rechnungen würde damit unmöglich. Ähnliches gilt für die Breitbandabgabe. Wenn die Kosten aber dergestalt teil-verallgemeinert werden, ist das Argument der Treffsicherheit dahin. Wenn die Festplattenabgabe neben den tatsächlichen Nutzern, auch eine kleine Zahl Nicht-Nutzer trifft, dann zahlen jene überproportional hohe Kompensationsentgelte.
So gesehen wäre sogar eine Vergemeinschaftung, die rechnerisch in der Größenordnung von zwei bis drei Euro pro Person pro Jahr liegt, über eine Haushaltsabgabe bzw. GIS abgeführt, wesentlich fairer als eine schlampige ausgeführte Treffsicherheit. Aber auch das ist keine schöner Ausblick.
Klingt so, als wäre ein dritter Weg notwendig. Aber ist der überhaupt notwendig? Gibt es überhaupt etwas zu verteilen?
4) Und wie passiert die Verteilung?
Interessanterweise ist keine laute Kritik am Verteilungssystem der Verwertungsgesellschaften zu hören, was dem Vernehmen nach daran liegt, dass damit alle halbwegs zufrieden sind und jetzt gemeinsam am Strang der Festplattenabgabe ziehen. Wenn das so ist, dann besteht ja kein Anlass diese Einigkeit zu trüben? Dennoch handelt es sich hier um kein transparentes System und es darf die Frage gestellt werden, ob durch Steuereinnahmen gespeiste Organisationen nicht einen Funken mehr Einblick bieten sollten.
Aus der Darstellung der Austro Mechana geht nicht genau hervor, wer wieviel bekommt. Einige wenige (ca. 500) Bezugsberechtigte erhalten viel bis sehr viel, die meisten anderen (ca. 11.000)  sehr wenig. Der Anteil aus der Leerkassettenvergütung hat 2011 ca. 1.6 Millionen Euro betragen, 2012 waren es auf Grund von Nachverrechnungen dann 6.1 Millionen Euro.
aume Verteilung
Quelle: aume
Die meisten Bezugsberechtigten dürften tatsächlich aus der Leerkassettenvergütung pro Kopf nicht besonders viel erhalten. Die Zahlen, die ich höre bewegen sich in einem Bereich von 50-100 Euro pro Jahr. (Anm. Ich ergänze an dieser Stelle gerne Daten, wenn sie mir jemand schickt.)
Verzerrt wird die öffentliche Debatte trotzdem durch die Darstellung einer schnell fortschreitenden “Enteignung” der Urheber. Das ist sicher nicht der Fall. Es gibt in der Praxis ganz viele Rechteinhaber, die in einer Kompensation in dieser Größenordnung keine Existenzgrundlage finden. Trotzdem sollen sie natürlich auf diese Einnahmen nicht verzichten müssen.
Könnte gerade dieser letzte Punkt ganz pragmatisch der Türöffner für einen dritten Lösungsweg sein? Schlussendlich soll das wenige Geld möglichst unkompliziert bei den Urhebern ankommen und dabei nicht von einer kleinen Gruppe mit relativ hohen Beträgen – wir reden von 10 Euro pro Festplatte und mehr – eingehoben werden.
Vieles spricht dafür. Voraussetzung ist aber, die Privatkopie präziser zu definieren und die Nutzung messbar zu machen. Die Thematik der eingangs erwähnten SKE-Fonds sollte aus der Betrachtung über die Vergütung der Privatkopie überhaupt ausgenommen werden. Diese Zweckentfremdung der rechtlichen Bestimmung könnte im Sinne einer ehrlichen Debatte des eigentlichen Problems einfach anders gelöst werden. Künstler, Urheber und Nutzer haben sich diese ehrliche Debatte und eine faktenorientierte Lösung verdient, die letztendlich zu einer Stärkung der Privatkopie und einer fairen Kompensation führt.
 

7 Comments

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Bernhard König
June 16, 2014 at 12:27

Zuerst mal Danke für den Artikel, die ganze Diskussion über die Festplattenabgabe ist völlig aus dem Ruder gelaufen und es tut gut, dazu endlich mal ein fundiertes, lösungsorientiertes und ein auf das Kernproblem fokussiertes Statement zu lesen.
Auf jeden Fall bin ich auch der Meinung, dass die rechtlichen Bestimmungen zur Privatkopie in Österreich endlich überarbeitet, modernisiert und vor allem klar formuliert werden müssen. Im aktuellen Gesetzestext ist ja nicht einmal definiert, dass eine Privatkopie von einer legalen Quelle stammen muss. Im Grunde kann man sich den Paragraphen drehen und wenden wie man es gerade braucht. IMHO ist eine derart schwammige Gesetzgebung schon einmal die völlig falsche Grundlage um darauf irgendetwas aufzusetzen. Österreich wird aber ohnehin gezwungen sein, etwas zu tun – der EuGH hat dazu im April eine klare Entscheidung getroffen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-untersagt-Privatkopien-aus-unrechtmaessigen-Quellen-2167725.html
Grundsätzlich sehe ich eine Privatkopie, die ich mir persönlich, von einem legal erworbenen Inhalt, zu meiner eigenen privaten Nutzung anfertige, nicht abgeltungswürdig. Warum soll ich für legal erworbenen Content nochmal zahlen, nur weil ich ihn auch im Auto konsumieren möchte? Hier müssen die Rechte des Konsumenten gestärkt werden.
Anders liegt die Sache natürlich, wenn ich diesen Content zB innerhalb der Familie oder an Freunde weitergeben würde. Das ist selbstverständlich etwas, das abgegolten werden sollte. Die Erfassung oder korrekte Bemessung, um eine faire Abgeltung zu ermöglichen, ist natürlich schwierig, wie du das auch schön erklärt hast. Hier braucht es sicher kreative neue Ideen und Konzepte, die ich jetzt auch nicht einfach so aus der Hand schütteln kann.
Was aber absolut nicht angeht ist, dass meiner Meinung nach die Festplattenabgabe aus Sicht der Künstler und Verwertungsgesellschaften auch als Abgeltung für Raubkopien herhalten soll, vor allem, weil man damit ausgerechnet legale Käufer am härtesten trifft. Das oben verlinkte EuGH-Urteil stellt hier zum Glück auch klar, dass Vergütungen für Privatkopien keine illegalen Kopien einbeziehen dürfen. Danach wird man sich in Österreich ebenfalls so oder so zu richten haben.
Ich bin grundsätzlich jemand, der auf der Seite der Künstler steht. Kunst als digitales Freiwild zu betrachten, nur weil man es einfach kopieren kann und keine Konsequenzen befürchten muss, ist, nett formuliert, schon eine sehr egoistische Haltung. Aber Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen, war noch nie eine gute Idee.

Christopher Strobl
June 16, 2014 at 14:54

hallo, danke erstmal für die vielen informationen und freut mich, dass sich jemand diesem thema sachlich annimmt! richtigerweise ist die festplattenabgabe keine lösung und die ganze diskussion darum ist wie so oft verlorene energie!
ich beschränke mich schnell aufs wesentlichste: wie kann man den “schaden” quantifizieren? dazu muss man wie du richtig schreibst erstmal die privatkopie genau definieren und anschließend deren tatsächlich häufigkeit “messen”. ich bin der meinung, dass das nahezu unmöglich ist.
die derzeitige rechtliche regelung der “Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch”(so wie eigentlich das gesamte urheberrecht) ist unnötig kompliziert und veraltert, und genau deshalb schwammig (beispielsweise ist im österr. urhg noch immer nicht die “legalen vorlage” enthalten; so etwas wie einen “kopierschutz” gibt aus meiner sicht garnicht, die abgrenzung zur ausnahme für computerprogramme ist unheimlich schwierig, man ist sich nicht einmal beim streaming einig usw.). das kann also noch dauern 😀
und wie man dann die anzahl der privatkopien feststellen will frage ich mich schon lange… das kann man bestenfalls schätzen. darüber hinaus muss man ja zwischen legaler und gesetzwidriger (privat)kopie differenzieren, denn soweit ich das verstanden habe, dient der beitrag als abgeltung für legale privatkopien und nicht als schadenersatz für raubkopien, oder?!
ich schreibe zurzeit über die haftung einer bestimmten art von hosting-dienstleister bei urheberrechtsverletzung und dabei habe ich auch viele erhebungen gefunden bezüglich der häufigkeit von raubkopier-vorgängen über diese art von providern. die ergebnisse liegen zw. 5% und 95%, je nachdem wer sie wie erhoben hat. ohne eine “totale überwachung” halte ich es für ausgeschlossen, dass man da seriöse zahlen findet!
aus praktischen gründen schlage ich deshalb vor, die gis gebühren(die sich im übrigen aus radiogebühr, fernsehgebühr, programmentgelt, kunstförderung und landesabgabe zusammensetzt) in haushaltsabgabe umzubenennen und iHv ~ 25€ festzulegen. daraus sollen mit einem gerechteren verteilungsschlüssel natürlich insbesondere auch die urheber was bekommen.
ABER es ist ja nicht so, dass es nur daran liegt, dass die leute weniger kassetten oder kopierer(reprographievergütung für urheber der werke der literatur) kaufen sondern es fehlen aus meiner sicht auch die “vorhandenen angebote”, an denen die urheber mitverdienen können! zwar haben sich schon einige kluge köpfe sachen wie spotify ausgedacht, aber warum gibts da so wenig und warum kommt da nix gescheites?! ich glaube es ist unbestritten, dass die menschen bei uns auch gerne für medieninhalte aller art bezahlen wenn preis/leistung passt. das problem in diesem fall ist, dass wir in der eu 28 verschiedene urheberrechtsgesetze mit hunderten (weiß er die genaue zahl?!) verwertungsgesellschaften haben, weshalb ein dienstleister mit fast allen “rechteinhabern” einzeln verhandeln muss bevor er in einem land seinen multimedia-dienst über das internet anbieten darf. da kann ich es durchaus verstehen, wenn sich unternehmen wie hulu oder netflix nicht sofort auf den massenmarkt österreich stürzen.
wir brauchen also einerseits eine tiefe reform (eigentlich vereinfachung) und eine vereinheitlichung des urheberrechts an sich auf europäischer ebene einhergehend mit einer regelung über die zukünftigen aufgaben und die strukturen von verwertungsgesellschaften.
soweit mein senf, ich hoffe ich bekomme irgendwann die gelegenheit bisserl ausführlicher darüber zu sprechen =)

Hartmut Weber
August 20, 2014 at 12:44

Das Verteilproblem des Geldes seitens der Datenträgerabgabe ist nicht korrekt lösbar. Niemand weiß was wann kopiert wurde und in welcher Quantität. Es an der Hitparade oder der Austromechana Liste festzumachen unterdrückt die kleinen Labels und Produzenten. Andererseits – falls es relativ symmetrisch verteilt wird – würde jeder Ipad User per Garageband “Musik” ins Netz stellen und dann ebenfalls seine Anteile fordern.
Einzige Lösung ist die personalisierte Musik – d.h. elektronischer download und Ver / Entschlüsselung per Sim Karte / Sim Device. Die Technik dazu wäre da, mit dem Smartphone kann ich jederzeit überall (Home / Office / Auto / Unterwegs) Musik hören und streamen bzw. die Entschlüsselung darstellen.
Weiters müsste es dann eine Sperre von Musik und kommerziellen Videos auf Streamingplattformen wie Youtube geben.
Insgesamt ist die Urheberrechtsabgabe auf Datenträger noch eher die einfacheste Lösung wenigstens einen Teil der “gestohlenen” Medien den Produzenten zurückzugeben – auch mit allen Schwächen.

Fearchara e
August 20, 2014 at 13:05

etwas auf das nie eingegangen wird: der gößte Anteil der Raubkopien (ich schätze 90%) sind amerikanische Fime und amerikanische Musik. Soll das Geld also nach Amerika geschickt werden?
Österreichische Künstler geht also gar nicht sowiel Geld verloren wie behauptet, zudem ö-Filme und ö-Musik im Netz nicht wirklich zu finden sind, und wenn in so schlechter Qualität, dass man onehin ins Geschäft rennen muss.

August 20, 2014 at 13:07
– In reply to: Fearchara e

Die “Raubkopie” ist aber gar nicht vergütungsfähig. Die ist gar nicht Bestandteil der Debatte.

Kurt Hackl
September 1, 2014 at 13:31

Sehr geehrter Herr Alm!
Sie setzen argumentativ am falschen Ende an!
Nicht die Frage, ob eine Festplattenabgabe gerecht oder weniger gerecht bzw. zielsicher ist als die uralte Leerkassettenabgabe ist der Punkt, sondern die Frage, warum überhaupt eine Form von Vergütung zu zahlen ist. Die EU-weite (bzw. de facto weltweite) Regelung zur Privatkopie ist bereits so lange als Gesetz in Kraft, dass jeder Künstler seit langem jede Möglichkeit hatte, dies in seinem Werkpreis einzupreisen, d.h. zu berücksichtigen (Vertrauensgrundsatz besteht, da kein Gesetz die Rahmenbedingungen kürzlich unerwartet geändert hat). Sei es in Form von Preisaufschlägen, falls er wirklich davon ausgeht, dass ihm dadurch ein Schaden entsteht oder sei es durch Kalkulation des Nutzens, der ihm durch die halb- bzw. illegale Verbreitung als Popularitätsgewinn entsteht. Für jeden marktwirtschaftlich denkenden Menschen sollte als eine solche Abgabe (de facto Steuer zur Finanzierung der Verwertungsgesellschaftsbürokratie) keine argumentative Grundlage haben!
Zusammengefasst ist also heute jede Form von Vergütung für Privatkopien (und auch illegale Kopien) nicht mehr zeitgemäß, sondern jeder Künstler und auch jede Verwertungsagentur hat die Möglichkeit, dies zu berücksichtigen (die Rahmenbedingungen sind ja schon lange bekannt) bzw. illegale Kopien zu verfolgen. Letzteres geschieht zwar auch nicht mit immer sauberen Mitteln – Stichwort Abmahnkanzleien, aber eigentlich müsste man sich die Frage stellen, ob eine Festplattenabgabe wie auch eine Internetsteuer oder die selige Leerkassettenabgabe mit dem Verweis auf den Entgelt für die offizielle Privatkopie und dem augenzwinkernden Hinweis auf Entgelt für illegale Kopien nicht sogar als staatliche Beihilfe für die illegale Vervielfältigung zu werten ist!
K. H.

September 1, 2014 at 14:53
– In reply to: Kurt Hackl

Lieber Kurt Hackl,
ich verstehe den Punkt voll und ganz, aber das ist eine andere Diskussion. Ich habe das Recht auf Privatkopie und die damit verbundene Vergütung als Ausgangspunkt genommen, den man aber freilich selbst auch in Frage stellen darf.
Siehe dazu auch: http://slur.at/die-neos-spielchen-gegen-die-festplattenabgabe/
Mittlerweile ist die Diskussion auch schon ein Stück weiter. Siehe: https://parlament.neos.eu/direktverguetung/
Best
Niko Alm

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